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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung  

des Schulausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:37 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
 
Wortprotokoll
Beschluss

Mitteilung der Vorsitzenden liegen nicht vor.

 

r die Verwaltung:

 

- macht Frau Thierhoff folgende Mitteilung:

 

Zum Thema Weiterführung der Schulsozialarbeit

 

Die Auswahl der Schulen erfolgte unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

 

Die vorhandene Grundstruktur soll so weit wie möglich aufrechterhalten bleiben, d.h., möglichst alle bisherigen Schulformen sollen berücksichtigt werden. Aufgrund des begrenzten Mittelvolumens müssen allerdings Stellenkontingente und Personalressourcen gekürzt werden.

 

  • Die Auswahl der Schulen erfolgte zu Beginn des Projektes aufgrund vorhandener Sozialraumdaten (Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund, Arbeitslosenrate im Wohngebiet etc.). Diese Daten wurden aktuell überprüft, es haben keine signifikanten Änderungen stattgefunden.

 

  • Die Schulen, die bereits über Personal im Rahmen anderer Finanzierungen (Landesförderung) verfügen, werden keine personelle Unterstützung mehr im Rahmen des BuT erhalten. (Das betrifft alle Gesamtschulen sowie die HS Gustav-Adolf).
     
  • Übergeordnete Aufgaben werden nicht mehr im bisherigen Umfang weiter geführt (Sie sind weitestgehend abgeschlossen). Die bestehenden Personalanteile fallen weg.
     
  • Um möglichst viele Schulen auch weiterhin zu berücksichtigen, werden Stellenanteile an den einzelnen Schulen gekürzt. Es wird trotzdem gewährleistet, dass die MitarbeiterInnen an mindestens zwei Tagen/Woche die Beratung an der jeweiligen Schule wahrnehmen können.
     
  • Zunächst werden die Träger Gespräche mit den MitarbeiternInnen durchführen. Dabei müssen auch die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt werden (unbefristete bzw. befristete Arbeitsverhältnisse), Dies kann in einzelnen Fällen zu Umsetzungen an einigen Schulen führen.
    Eine Abstimmung mit den Schulamtsräten wird ebenfalls erfolgen.
     
  • Danach erfolgt eine zeitnahe Information der Schulen. Sollten sich im Laufe der nächsten Woche/Monate weitere Änderungen in der Finanzierung ergeben (z.B. durch weitere Erhöhung der KdU)) können die einzelnen Stundenkontingente wieder erhöht werden.

 

 

- macht Herr Hartmann folgende Mitteilung:

 

Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist nach der 2. Lesung am 16.10.2013 mit den vom Fachausschuss beschlossenen Änderungen angenommen worden.

Das Gesetz tritt zum 01.08.2014 in Kraft.

 

In der Sitzung des Schulausschusses am 14.11.2013 erfolgt ein mündlicher Bericht zu den sich ergebenden Auswirkungen auf die Situation der Herner Förderschulen.

 

Im Januar 2014 soll ein ausführlicher schriftlicher Bericht vorgelegt werden, welcher einen konkreten Auftrag zur Einleitung notwendiger schulorganisatorischer Maßnahmen beinhaltet.