Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Betrugsfälle - Anfrage der Stadtverordneten Schulte vom 24.09.2013 -  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 21.1
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 08.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:07 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2013/0641 Betrugsfälle
- Anfrage der Stadtverordneten Schulte vom 24.09.2013 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:SVO Dorothea Schulte
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Telkemeier, Erwin
 
Beschluss


In den letzten Wochen sind mehrere Betrugsfälle in der Verwaltung öffentlich geworden; ein Teil der Fälle ist als Abrechnungsbetrug in der Beihilfe beschrieben worden. Der entstandene Schaden soll hierbei im sechsstelligen Bereich liegen, wobei teilweise eine Schadensbegleichung seitens der Beschuldigten angekündigt ist. Weiterhin ist bekannt geworden, dass die Stadt zumindest nicht in allen Fällen eine Strafanzeige gestellt hat.

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

1.              Wie viele Fälle von Betrug bzw. Korruption sind aktuell bekannt und werden verfolgt?

2.              Gibt es weitere Verdachtsfälle, die noch in der Prüfung sind?

3.              Wie hoch ist der entstandene Schaden?

4.              Gibt es mit einzelnen Beschuldigten Regelungen zur Schadensbegleichung?

5.              In welchen Fällen ist eine Strafanzeige gestellt worden?

6.              Nach welchen Kriterien werden in Betrugs- bzw. Korruptionsfällen Strafanzeigen gestellt?

7.              Wie werden die Abrechnungen der Beihilfe kontrolliert?

 

 

Herr Stadtrat Chudziak beantwortet die Anfrage:

zu Frage 1:

„Korruptionsfälle“ - gemeint sein dürften Straftaten nach §§ 331 ff Strafgesetzbuch (Vorteilsnahme, Bestechlichkeit o. a.) - sind aktuell nicht bekannt.

Aktuell sind drei „Betrugsfälle“ - also Straftaten nach § 263 Strafgesetzbuch - bekannt und werden verfolgt:

a)              ein Sozialleistungsbetrug unter Beteiligung einer Mitarbeiterin,

b)              eine Betrugshandlung zum Nachteil der Stadt im Rahmen der Beihilfengewährung im Versuchsstadium,

c)              eine Betrugshandlung im Rahmen der Beihilfegewährung.

Ferner ist

d)               ein weiteres sonstiges Vermögensdelikt bekannt, dass die Kulturverwaltung betrifft.

Im Fall a) ist die Sachverhaltsaufklärung abgeschlossen, in allen anderen Fällen wird noch dienstrechtlich und strafrechtlich ermittelt, so dass sich die folgenden Aussagen am derzeitigen Stand der Ermittlungen orientieren.

zu Frage 2:

Weitere Verdachtsfälle liegen nicht vor.

zu Frage 3:

Zu Fall a):              Der Schaden beläuft sich auf 15.191,00 €.

Zu Fall b):              Kein finanzieller Schaden, da die Betrugshandlung im Versuchsstadium geblieben ist.

Zu Fall c):              Der Schaden beläuft sich auf 13.856,00 €.

Zu Fall d):              Der Schaden beläuft sich auf 12.908,00 €.

zu Frage 4:

Im Fall a) ist ein Rückforderungsbescheid erlassen worden, der gerichtlich angefochten wird.

Im Fall c) wurde der Betrugsschaden ausgeglichen.

Im Fall d) ist der Schadenersatzanspruch tituliert worden und es konnte ein Teilbetrag von 5.700 €  vereinnahmt werden.

zu Frage 5:

In drei Fällen (a, b und d) wurde durch die Stadt Herne Strafanzeige erstattet. Im Fall c) sind die internen Ermittlungen der Stadt noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat aber bereits von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Stadt Herne steht mit der Staatsanwaltschaft in allen Fällen in engem Kontakt und stimmt ihr Vorgehen mit den Strafverfolgungsbehörden ab.

zu Frage 6:

Grundsätzlich wird in allen Betrugs- bzw. Korruptionsfällen Strafanzeige erstattet. Der Erstattung einer Strafanzeige ist naturgemäß die verwaltungsinterne Sachverhaltsaufklärung vorgeschaltet, da eine zu Unrecht ausgebrachte Strafanzeige selbst strafbewährt ist (falsche Verdächtigungen, § 164 Strafgesetzbuch). Ferner stehen die betroffenen Mitarbeiter in einem Dienstverhältnis zur Stadt Herne, das durch strafrechtliche Vorwürfe stark belastet wird. Daher ist auch aus Fürsorgegesichtspunkten seitens des Dienstherrn/Arbeitgebers Stadt Herne eine sorgfältige Klärung etwaiger Vorwürfe angezeigt und einer Strafanzeige stets vorgeschaltet.

zu Frage 7:

In der Beihilfestelle wurden im Jahr 2012 insgesamt 7.500 Beihilfeanträge mit rund 46.000 zu prüfenden Einzelbelegen bearbeitet. Die eingereichten Belege werden durch die Sachbearbeitung eingehend geprüft. Die Berechnung der Höhe der Beihilfeleistung und die anschließende Bescheiderteilung erfolgt mit einem entsprechenden ADV-Verfahren, hierbei wird geprüft, ob ein Beleg eventuell schon einmal abgerechnet wurde. Bei bestimmten Konstellationen, wie z. B. Auszahlungen über 5.000 € oder nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Fällen, erfolgt im Rahmen eines automatisierten Workflows eine Weiterleitung an den Vorgesetzen. Hier wird erst nach nochmaliger Überprüfung die festgesetzte Beihilfe zur Auszahlung freigegeben.