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Beschluss |
Im Jugendhilfeausschuss am 19. September 2013 hat die Verwaltung angekündigt, dass Zuschüsse für Personalkostenanteile beim Träger „Die Falken“ erhöht werden sollen. Dies sei nötig geworden, um die tariflich bedingten Personalkostensteigerungen aufzufangen.
1. Welche Träger/Organisationen erhalten Personalkostenzuschüsse von der Stadt?
2. Ist mit den Zuschüssen eine Verpflichtung für die Träger/Organisationen verbunden, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nach geltendem Tarifvertrag (TVöD) zu bezahlen?
3. Sind der Verwaltung Klagen von anderen Trägern/Organisationen bezüglich der Personalkostenzuschüsse bekannt?
4. Wird die Verwaltung die Personalkostenzuschüsse bei allen anderen Trägern/Organisationen auch entsprechend der Steigerungsrate bei den „Falken“ anpassen?
Frau Stadträtin Thierhoff beantwortet die Anfrage:
Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, der Forderung des Trägers „SJD Die Falken“ auf Erhöhung der Personalkostenzuschüsse für das Projekt „Kinderanwältin“ zu entsprechen. Die angestellten Überlegungen beziehen sich lediglich auf eine zusätzliche befristete Projektförderung.
zu Frage 1:
Die Verwaltung zahlt keine Personalkostenzuschüsse an freie Träger und Organisationen, sondern unterstützt deren Arbeit im Rahmen der institutionellen Förderung oder im Rahmen von Projektarbeit mit Betriebskostenzuschüssen Dies erfolgt z. B. auf Grundlage des Jugendförderplans an Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder von Einzelbeschlüssen des Kultur- und Bildungsausschusses an Träger der Herner Kulturarbeit.
Die Zuschüsse werden von den Trägern für eigenes Personal und darüber hinaus für Mieten und Sachkosten aller Art wie Material, Werbemaßnahmen usw. verwandt. Der Anteil der kommunalen Förderung an den Gesamtkosten der Träger variiert zwischen 20 % und 90 %, je nach Drittmitteln und Eigenanteil des Trägers.
Empfänger im Rahmen des Jugendförderplans:
Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Träger der Jugendsozialarbeit
Projektträger Kinderanwältin
Empfänger sonstiger Träger der Jugendhilfe:
Empfänger i.R. der Kulturarbeit:
zu Frage 2:
Nein
zu Frage 3:
Die Probleme von Trägern, die steigenden Personalkosten tragen zu müssen und gleichzeitig den Umfang der Aufgabenwahrnehmung aufrechtzuerhalten, wird der Verwaltung seit Jahren in Gesprächen und Verhandlungen immer wieder vorgetragen.
zu Frage 4:
Die Verwaltung hat – wie oben dargestellt - nicht vor, die Betriebskosten einseitig bei den Falken anzuheben. Dies wäre angesichts vergleichbarer Probleme bei anderen Trägern nicht vertretbar. Die Verwaltung sieht angesichts der Finanzsituation der Stadt Herne generell für eine Zuschusserhöhung keinen Handlungsspielraum.