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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wixforth, Herr Muhss und Herr Gers stellen ausführlich die möglichen Planungsinhalte des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 229 – Castroper Straße – vor. Herr Wixforth betont, dass die vorgestellten Planungsvarianten – auch unter Inanspruchnahme von LSG-Flächen - Denkmuster sind, welche ergebnisoffen diskutiert werden sollen.
Ziel der Planung ist es hauptsächlich, eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet zu verhindern, da es Baurechte nach § 34 Baugesetzbuch gibt. Zudem gibt es durch das vom Rat beschlossene Wohnbauflächenentwicklungsprogramm (WEP) den politischen Auftrag, dort Wohnraum zu schaffen. Ziel der Planung ist es aber auch, den verbleibenden Landschaftsraum ökologisch aufzuwerten und der Bevölkerung als Naherholungsfläche zur Verfügung zu stellen.
Der mit dem Umweltgutachten beauftragte Gutachter, Herr Gers, kommt in seinem Vortrag zu dem Ergebnis, dass eine Ausweitung der Bebauung im LSG aus bodenschutz- und wasserrechtlicher Sicht problematisch sei.
Die vorgestellten Planungsvarianten werden im Beirat intensiv diskutiert, wobei einhellig und vehement eine über die bestehenden Baurechte hinausgehende Bebauung abgelehnt wird.
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Auf Vorschlag der Vorsitzenden fasst der Landschaftsbeirat folgenden
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat sieht in der Variante zum Bebauungsplan Nr. 229 – Castroper Straße - unter Inanspruchnahme von Flächen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „An der Linde“ eine nicht hinzunehmende Verschlechterung der Funktionen des seit Jahrzehnten bestehenden Freiraums.
Durch die Bebauung und der damit verbundenen Versiegelung wird der Freiraumkorridor massiv beeinträchtigt. Die Frischluftschneise zum Naturschutzgebiet (NSG) Voßnacken verschmälert sich im Norden zu einem Schlauch. Die Pufferwirkung für Luft und Klima im Stadtteil verändert sich negativ.
Die Verengung des Landschaftsraumes bewirkt auch eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Naturerlebens. Der Freiraum des LSG „An der Linde“ hatte als höchste Priorität immer die Naherholung der Bürger in Wohnquartier-Nähe.
Soziale, klimarelevante, stadtökologische und stadtbildtliche Aspekte werden zugunsten einer schon jetzt absolut zu hohen Versiegelung in Herne geopfert.
Der Landschaftsbeirat lehnt eine Inanspruchnahme von LSG-Flächen zur Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 229 – Castroper Straße – ab.
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 11 |
dagegen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |