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Beschluss |
Im Juni 2010 wurde angefragt, inwieweit der Zaun des Bolzplatzes im Außengelände des Wananas repariert werden sollte. In der Bezirksversammlung vom 15.06.2010 wurde vonseiten der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass nicht vorgesehen sei, eine Reparatur vorzunehmen. Unter anderem wurde damit argumentiert, dass dort nicht genug Kinder oder Jugendliche betroffen seien.
In den letzten drei Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass diese Spielanlage durchaus von vielen Kindern und auch Jugendlichen besucht wurde. Deshalb sollte die Reparatur unbedingt erfolgen.
- Kann diese Reparatur zeitnah in die Liste der Reparaturmaßnahmen aufgenommen werden?
- Wann könnte ggf. eine Reparatur erfolgen?
Herr Kuhl beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1.
Nein, da die Verwaltung an diesem Bolzplatz keinerlei Reparaturbedarf sieht.
Der Bolzplatz ist an einer Längs- und den beiden Schmalseiten mit einem 4 m hohen intakten Stahlmattenzaun ausgestattet, so dass beim Bespielen des Platzes keinerlei störende Einflüsse auf die benachbarten Bereiche entstehen oder sicherheitsrelevante Punkte betroffen sind.
Die verbleibende offene Längsseite stellt keine reparaturwürdige Beeinflussung dar und hat keinerlei negativen Einflüsse auf den Spielbetrieb.
Zu Frage 2.
Entfällt, s. oben.