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Auszug - Lärm durch Anlieferverkehr in Sodingen und um die Akademie - Anfrage des Bezirksverordneten Rickert vom 12.06.2013 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 15
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2013/0431 Lärm durch Anlieferverkehr in Sodingen und um die Akademie
- Anfrage des Bezirksverordneten Rickert vom 12.06.2013 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Rickert, Sven
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Lübeck-Messmacher, Elke
 
Beschluss


Durch die Sodinger Einkaufsmöglichkeiten an der Akademie, aber auch den Akademiebetrieb selber, kommt es bereits in den frühen  Morgenstunden zu Lärmbelästigungen durch Anlieferverkehr.

Für die direkten Anwohner z.B. Bewohner der Mont-Cenis-Straße, die ihr Schlafzimmer zum westlichen Parkplatz an der Akademie ausgerichtet haben, ist es zwingend erforderlich, dass diese vermieden oder jedenfalls auf ein Mindestmaß beschränkt werden; auch sollte dort der  Durchgangsverkehr durch das Schließen der hinteren Schranke außerhalb der Ladenöffnungszeiten unterbunden sein
– was jedoch leider oft nicht der Fall ist…

 

Für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 26.06.2013 bitten wir Sie in diesem Zusammenhang gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen folgende Anfragen auf die Tagesordnung zu setzen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

1.      Zu welchen Zeiten und mit welchen Lärmgrenzen dürfen Anlieferungen für die Geschäfte, Bäckereien und die Akademie erfolgen?
Wer ist für das Schließen der Schranke am westlichen Parkplatz zuständig?

2.      Gibt es Kontrollen, insbesondere bezüglich der Lautstärke, ob die Regelungen eingehalten werden?

3.      Gibt es bereits Beschwerden von Anwohnern und wie wird damit umgegangen?

 

Herr Wixforth antwortet wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

In der Zeit von 6:00 Uhr morgens bis 22:00 Uhr abends können die Geschäfte, Bäckereien und die Akademie beliefert werden.

 

Zuständig für das Schließen der Schranke ist der Betreiber des Lebensmitteldiscounters.

 

Zu Frage 2:

 

Es sind weder im Fachbereich öffentliche Ordnung noch im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung aktuelle Beschwerden bekannt.

Insofern gibt es keine Kontrollen.

 

 

Herr Rickert und Herr Schilla erklären, dass es sehr wohl Beschwerden gegeben hätte. Die Beschwerdeführer würden jedoch immer abgewimmelt.

 

Herr Rickert bittet die Verwaltung, hier Kontrollen vorzunehmen, da die Anlieferung häufig nachts gegen 4 Uhr und auch sonntags morgens erfolgt. Die Schranke sei auch nie verschlossen.