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Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 215 -An der Linde / Börniger Aesche- Stadtbezirk Sodingen Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2013/0399 Bebauungsplan Nr. 215 -An der Linde / Börniger Aesche-
Stadtbezirk Sodingen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, Tel. 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
 
Beschluss


 

Frau Bezirksbürgermeisterin Marquardt erklärt das Verfahren bei einer Bürgerbeteiligung.

 

Die Anwesenden werden darauf hingewiesen, dass sie heute nur Gelegenheit bekommen, sich zu dieser Planung zu äußern.

Es erfolgt keine Beratung oder gar Beschlussfassung.

 

Die Bürger haben noch bis zum 4. Juli 2013 Zeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern.

Die Planunterlagen liegen bis dahin im Rathaus Wanne aus.

Erst wenn diese Äußerungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung vorliegen, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen.

 

Das Vorhaben wird von Herrn Lökenhoff vorgestellt.

 

Herr Grunert fragt nach dem voraussichtlichen Baubeginn. Herr Wixforth antwortet, dass vermutlich mit der Vermarktung Mitte 2014 begonnen werden kann.

 

Herr Hagedorn erklärt, dass er der Bebauung einer weiteren Fläche, hier die an der Castroper Straße, nicht zustimmen wird.

 

Frau Schmidt fragt nach, über welche Straße der Verkehrsabfluss erfolgen soll. Herr Wixforth antwortet, dass hierfür die Straße „An der Linde“ vorgesehen ist.

 

Frau Weber stellt die Attraktivität der architektonischen Planung in Frage. Herr Wixforth erklärt, dass die vorgestellten Entwürfe nicht bindend seien. Neue Ideen können verwirklicht werden, lediglich die Architektursprache muss einheitlich sein.

 

Auch Herr Detert hät die Nordausrichtung einiger Grundstücke nicht für attraktiv, darüberhinaus sei eine Grundstücksgröße von 150 qm zu klein.

 

Herr Wixforth erklärt, dass diese Angaben schon überholt seien und aus ersten Planungen stammen.

 

Herr Sokolis fragt ob eine ausreichende Entwässerung gesichert ist und ob Keller vorgesehen sind.

Herr Wixforth antwortet, dass die Dimensionierung der Entwässerung im Rahmen der Umweltprüfung untersucht wird. Es kann mit oder ohne Keller gebaut werden.