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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6, Zeppelinstraße Stadtbezirk Eickel Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 27.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2013/0362 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6, Zeppelinstraße
Stadtbezirk Eickel
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Sindram, Kerstin 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss beschliesst, die von der Verwaltung vorlegete Planung vom 23. Mai 2013 für das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6, Zeppelinstraße, im Stadtbezirk Eickel, bestehend aus

 

?        dem vorhabenbezogenem Bebauungsplan Nr. 6 und

?        dem Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 (Lageplan 1: Verbindliche Darstellungen, Lageplan 2: Unverbindliche Darstellungen der Grundriss- und Freiraumgestaltung, Ansichten und Schnitte, Vorhabenbeschreibung)

als Entwurf mit Begründung.

 

2.      Der Haupt- und Finanzausschuss beschliesst, die als Entwurf beschlossene Planung vom 23. Mai 2013 mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeitig gültigen Fassung r die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

13

dagegen:

-

Enthaltung:

-