|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beschließt
– gemäß § 39 Abs. 5 Landesplanungsgesetz die Fortgeltung des bauleitplanerischen Teils des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr als gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) gemäß § 204 Baugesetzbuch nach dem Ende der Befugnis der Planungsgemeinschaft zur Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Regionalen Flächennutzungsplans gemäß § 39 Abs. 4 Landesplanungsgesetz.
– Die Verwaltung wird aufgefordert, zu gegebener Zeit eine Beschlussvorlage auszuarbeiten, mit der die zur Aufstellung des RFNP gebildete Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr aufgelöst und die organisatorischen Grundlagen zur Fortführung des bauleitplanerischen Teils des RFNP als GFNP geschaffen werden sollen. Ein interkommunaler verfahrensbegleitender Ausschuss soll beibehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
dafür: | 13 |
dagegen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |