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Auszug - Neu angelegte Spielfläche auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich Holsterhauser Straße / Bochumer Straße - Anfrage der Bezirksverordneten Nott-Votteler vom 10.05.2013 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2013/0335 Neu angelegte Spielfläche auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich Holsterhauser Straße / Bochumer Straße
- Anfrage der Bezirksverordneten Nott-Votteler vom 10.05.2013 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Nott-Votteler, Gudrun
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert   
 
Beschluss


Auf dem Gehweg der Bochumer Straße in unmittelbarer Nähe zu der Kreuzung Holsterhauser Straße / Bochumer Straße wurde in den letzten Wochen eine Spielfläche für Kinder eingerichtet. Da diese Kreuzung sehr stark frequentierte Straßen des Stadtbezirkes verbindet und uns das Wohl der Kinder, die diese Spielfläche nutzen und aus unserer Sicht gefährdet sind, am Herzen lieg, bittet die CDU-Fraktion folgende Fragen seitens der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1.              Für welche Altersklasse sind diese Spielgeräte vorgesehen bzw. geeignet?

2.              Welche Gefahrenpotentiale sieht die Verwaltung in Bezug zur unmittelbaren Nähe der Holsterhauser Straße sowie der Bochumer Straße und wie will man diesen entgegentreten?

3.              Aus welchen Mitteln wurde diese Spielfläche angelegt?

4.              Stimmt die Berichterstattung der WAZ, nach der die Spielgeräte der Stadt gespendet wurden und war diese Spende mit diesem Errichtungsstandort unmittelbar verbunden?

5.              Wurden auch andere, verkehrsruhigere Standorte (z. B. Fußgängerzone) geprüft?

6.              Wer hat der Stadt diese Spende zukommen lassen (Beantwortung ggf. im nichtöffentlichen Teil)?

 

 

Herr Kuhl gibt folgende Antwort:

 

Die Spielgeräte sind für Kinder ab einem Alter von drei bis max. 8 Jahren zur Nutzung geeignet. Gefahrenpotenziale für spielende Kinder werden seitens der Verwaltung nicht höher als in anderen Spielbereichen eingeschätzt. Die angrenzende Straßenfläche ist zur Holsterhauser Straße hin durch Drängelgitter abgesichert. Zur Bochumer Straße hin ist ein sehr großer Abstand zur Straßenfläche vorhanden, so dass die Sicherheit der Kinder ausreichend gewährleistet ist.

 

Das Gefahrenpotenzial an diesem Standort ist für die o. a. Altersgruppe unabhängig von diesem Spielpunkt zu betrachten. Unkontrolliertes auf die Straße laufen kann nicht ausgeschlossen werden. Dass dieser Spielpunkt hierzu zusätzlich animiert, wird von der Verwaltung bestritten. Bei den installierten Spielgeräten handelt es sich um Federwippen deren Gefährlichkeit im Runterfallen des Kindes liegt. Hierzu ist ein ausreichen großer Fallschutz angelegt worden.

 

Die Spielgeräte wurden gespendet. Der Einbau wurde aus Bordmitteln des Fachbereichs 55 finanziert.

 

Nachdem eine vorherige Spendenaktion vor der Kreuzkirche und im oberen Bereich der Fußgängerzone nicht zum gewünschten Erfolg geführt hatte – Spielgeräte wurden mehrmals von KFZ angefahren und zerstört – wurde, leider vergeblich, gemeinsam mit dem Spender ein neuer Standort im Bereich Kreuzkirche/obere Fußgängerzone für neue Geräte gesucht.

 

Vielfältigste Abstimmungen sind dann bezüglich des Standortes an der Holsterhauser Straße getroffen worden.

 

Bisher wollte der Spender bei all seinen Spenden in der Öffentlichkeit nicht genannt werden.

 

 

 

Herr Ahrens möchte wissen, ob es eine Untersuchung bzgl. der Annahme der Spielgeräte durch die Kinder gibt.

Herr Kuhl sagt, dass es keine Untersuchungen geben wird.