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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Rat der Stadt fasst folgende Resolution:
Der Rat der Stadt Herne fordert die Bundes- und Landesgesetzgeber auf, sich intensiv am Kampf gegen eine Energiearmut durch folgende Maßnahmen zu beteiligen:
1. Die Regelsätze der Transferleistungen, insbesondere der ALG-II-Satz, sollen um einen bedarfsgerechten Betrag zur Sicherung einer Grundenergieversorgung angehoben werden, der sich mit steigenden Energiepreisen dynamisch entwickeln soll, um eine schleichende Entwertung zu verhindern.
2. Der Bundesgesetzgeber soll dazu die Energieversorgung zu einem Grundbedürfnis erklären und entsprechend berücksichtigen. Die Grundversorgung soll weitestgehend von der Stromsteuer befreit werden. Nur wenn Kunden mit entsprechenden Minimal-Versorgungsrechten ausgestattet werden, können sie vor Stromsperrmaßnahmen wirksam geschützt werden.
3. Es sollen besonders schutzbedürftige Gruppen definiert werden, zu denen insbesondere ältere Menschen sowie Familien mit Kindern gehören. Ihnen soll auch bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten eine ausreichende Energieversorgung zugesichert werden, um Teilhabe an Bildung, Kommunikation und am Alltagsleben zu sichern.
Die Entwicklung an den Energiemärkten sowie gesetzliche Veränderungen (EEG, KWK etc.) und die allgemeine Preissteigerung haben in den vergangenen Jahren zu drastischen Steigerungen bei den Strompreisen geführt.
Gerade für die Bezieher von Sozialleistungen und für Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen wird es zunehmend schwer, die Kosten des Energiebedarfs zu tragen. Die Verwaltung der Stadt Herne geht davon aus, dass mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger davon betroffen sind.
Die Stadtwerke Herne AG geben an, dass derzeit ca. mehrere hundert Kundenkonten einen deutlichen Rückstand aufweisen und in den letzten 12 Monaten ca. 1900 Stromsperren als letzte Maßnahme bei Zahlungsverzug vollzogen wurden.
Diese Situation ist insbesondere deswegen so alarmierend, weil die Stromversorgung nicht nur die Basis für eine menschenwürdige Wohnsituation ist (Voraussetzung für Licht, Heizung, Kochen, Waschen, Kühlmöglichkeiten, Körperpflege), sondern fehlende Stromversorgung auch die Teilhabe an weiten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erschwert oder unmöglich macht (Information, Kommunikation etc.). Durch fehlende Stromversorgung entsteht also gleichzeitig auch eine soziale Ausgrenzung, der entgegenwirkt werden muss.
Viele vorbeugende Maßnahmen durch kommunale Energieversorger und weitere soziale Institutionen können nur wenig gegen diese Art der Energiearmut ausrichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 62 |
dagegen: | -- |
Enthaltung: | -- |