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Beschluss |
Herr Nobert vom Fachbereich 54 / Umwelt erläutert kurz, dass der Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 13. März 2013 von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen wurde. Die Anregung eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. ein humantoxikologisches Gutachten zu erstellen wurde an die Bezirksregierung in Arnsberg weitergeleitet.
Herr Schmidt von der Bezirksregierung in Arnsberg zu dessen Arbeitsbereich die Genehmigungsabteilung gehört, teilt mit, dass es sich bei der Fa. SITA – Remediation GmbH um einen seit 1996 genehmigten Betrieb handelt. Dieser unterliegt der kontinuierlichen Überwachung. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde vorgenommen. Die Firma hat Bestandsschutz.
Bei Änderungsanträgen wird immer eine Vorprüfung vorgenommen. Eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Die verschiedensten Fachbereiche prüfen die Anträge. Wäre es bedenklich würde eine Genehmigung nicht erteilt. Nach der Prüfung werden die Entscheidungen (z.B. Genehmigungen) im Internet und im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Antragsgenehmigung in diesem Fall wird in Kürze erfolgen.
Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den mündlichen Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Für die SPD-Fraktion verweist Herr Gentilini darauf, dass sich seine Fraktion bemühen werde, um eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung zu erreichen. In Zukunft werden sie versuchen, solche Firmenansiedlungen in der Nachbarschaft zur Wohnbebauung, zu verhindern.