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Auszug - AKW-Bauschutt bei SITA Remediation; Bericht und Diskussion - auf Vorschlag der SPD-Fraktion vom 27.03.2013 -  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2013/0209 AKW-Bauschutt bei SITA Remediation; Bericht und Diskussion
- auf Vorschlag der SPD-Fraktion vom 27.03.2013 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag TOP - SPD
Verfasser:Udo Sobieski
Federführend:FB 54 - Umwelt Beteiligt:Büro Dezernat V
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
 
Beschluss


Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) hat am 20. März der E.ON Kernkraft GmbH - Kernkraftwerk Würgassen (E.ON-KWW) die Freigabe zur Beseitigung von PCB-haltigem Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Würgassen genehmigt. Im Jahr 2013 sollen in der thermischen Abfallbehandlungsanlage der SITA Remediation in Herne erstmals ca. 50 Tonnen dieses PCB-haltigen Bauschutts behandelt und anschließend deponiert werden.

 

Herr Nobert vom Fachbereich 54/Umwelt beantwortet – nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium – die Fragen wie folgt:

 

Frage 1:

Um welche Art von nach § 29 StrlSchV klassifizierten Abfall welcher Herkunftsbereiche handelt es sich?

 

Antwort:

Bei dem Abfall handelt es sich um "Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten“. Die Stoffe stammen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Würgassen und sind zur Beseitigung in einer Abfallverbrennungsanlage bestimmt. Die Abfälle können gemäß § 29 StrlSchV in Verbindung mit der Anlage III Tabelle 1 Spalte 9 b der StrlSchV zur Beseitigung freigegeben werden

 

 

Frage 2:

In welcher Weise wird die Freigabe nach § 29 Absatz 2 Nr. 1 bzw Nr. 2 unter Berücksichtigung der Anlagen III und IV der StrlSchV ermittelt?

 

Antwort:

Das Freigabeverfahren ist im Freigabebescheid festgelegt. In diesem ist festgelegt, dass die Stoffe radiologisch zu charakterisieren sind, auf Basis der Nuklidzusammensetzung der zulässige Freigabewert ermittelt und mit einer Gesamtgammamesseinrichtung die Aktivität zu ermitteln ist. Diese ermittelte Aktivität wird mit dem berechneten Freigabewert verglichen. Unterschreiten die Messergebnisse den Freigabewert, werden die Messergebnisse in einer Dokumentation zusammengefasst und zur Prüfung dem vom MWEIMH beauftragten Gutachter vorgelegt. Nach Bestätigung der Messergebnisse durch den Gutachter erfolgt die Anzeige der Abgabe der Abfälle an die Aufsichtsbehörde.

 

Frage 3:

Wie hoch ist die Konzentration an PCB?

 

Antwort:

Die Konzentration an PCB in der Trockenmasse beträgt zwischen 50 mg/kg bis 1000 mg/kg.

 

Zusatz-Antwort der Bezirksregierung in Arnsberg:

 

Der im Genehmigungsbescheid für die Behandlungsanlage der SITA Remediation GmbH festgesetzte Annahmegrenzwert für PCB-Gesamt liegt bei 1.000 mg/kg in der Trockensubstanz.

 

Die Überwachung dieses Wertes erfolgt durch Deklarationsanalyse im Entsorgungsnachweisverfahren und Identifikationsanalyse bei der Annahme.

 

Die im Rahmen der Deklarationsanalyse vorgelegten Untersuchungen zeigen, dass der v. g. Annahmegrenzwert eingehalten wird.

 

 

Frage 4:

Welche Wege sind für die Verbringung und Beseitigung des dann dekontaminierten Bauschutts sowie der gasförmigen, flüssigen und festen Verbrennungsrückstände (Rauchgase, Filterstäube, ggf. Rostaschen, Abwässer) - siehe auch Anlage XII der StrlSchV - als verordnungskonform konkret festgelegt?

 

Antwort:

Das PCB-haltige Material wird in verschlossenen Big-Bags vom Kernkraftwerk Würgassen per LKW zur Behandlungsanlage SITA nach Herne transportiert und dort thermisch behandelt. Das Material wird nach der Behandlung auf einer Deponie entsorgt. Dadurch ist eine weitere Verwertung oder Wiederverwendung ausgeschlossen. Filterstäube und die Aktivkohle der Rauchgasreinigung werden einer Sonderabfalldeponie zugeführt.

 

Die Anlage XII der Strahlenschutzverordnung behandelt die Verwertung und Beseitigung überwachungsbedürftiger Rückstände. Bei diesen sogenannten "NORM-Abfällen" handelt es sich um natürlich vor­ kommende radioaktive Stoffe. Die Anlage XII ist also für Rückstände aus der SITA mit Bezug auf das behandelte Material aus dem KWW nicht anzuwenden

 

 

Zusatz-Antwort der Bezirksregierung in Arnsberg:

 

Verbringung von behandeltem Material:

Der Abfall wird nicht als Monocharge behandelt, sondern vor der thermischen Behandlung in der mechanischen Aufbereitung mit anderen Abfällen vergleichmäßigt. Das Ausgangsmaterial wird als Ersatzbaustoff im Deponiebau eingesetzt.

 

Rauchgase werden in einer mehrstufigen Rauchgasreinigung aus Schlauchfiltern, Wäschern, Aktivkohlefiltern behandelt und über einen Kamin in die Luft abgegeben. Die Filterstäube werden in einer Untertagedeponie entsorgt.

 

Rostasche und Abwässer fallen bei der Pyrolyse nicht an.

 

 

Frage 5:

Wie ist der Arbeitsschutz gewährleistet, wer überwacht diesen und in welcher Form? Bitte genaue Angaben zum sogenannten 10 Mikrosievert-Konzept machen!

 

Antwort:

Durch eine Vor-Ort-Begehung der Anlage in Herne hat sich der Gutachter, das MPA Nordrhein- Westfalen und KWW davon überzeugt, dass die Arbeitsabläufe in der thermischen Behandlungsanlage nur einen kurzen Aufenthalt an den freigegebenen Abfallgebinden erfordern. Zudem erfolgt die Beschickung der Verbrennungsanlage fernbedient. Aufgrund der Anforderungen der BG Regel 189 "Benutzung von Schutzkleidung" wird in der gesamten Anlage von den Mitarbeitern Vollschutz getragen. Die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen unterliegt der Aufsicht durch die Bezirksregierung Arnsberg.

 

Während des Prozessablaufes wird das freigegebene Material zu dem allgemeinen Materialfluss der Anlage zugegeben. Es wird damit innerhalb der gesamten Prozessabfälle verteilt.

 

Im Hinblick auf die Anforderungen, die die Strahlenschutzverordnung definiert, entspricht der thermische Verfahrensprozess hinsichtlich der Prozesstemperatur und der Rückhaltung der Rauchgase und Stäube dem einer Abfallverbrennungsanlage (Referenzanlage gemäß SSK-Empfehlung/StrlSchV).

 

Die vorhandenen Arbeits- und Verfahrensabläufe entsprechen damit den Randbedingungen, die dem Modellansatz der SSK-Empfehlung / Strahlenschutzverordnung für eine Müllverbrennungsanlage zugrunde liegen. Durch die restriktiven Vorgaben der StrlSchV sind damit keine zusätzlichen Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich.

 

 

Frage 6:

Wie wird der Vorsorgeschutz der Anwohner und der Beschäftigten benachbarter Betriebe sichergestellt - auch vor inzwischen gesicherten Erkenntnissen von Langzeitschäden auf Grund von Niedrigdosen ionisierender Strahlung?

 

Antwort:

Umgang ist der Nachweis, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 µSV im Kalenderjahr auftreten kann. Diese Dosis hat die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) 1988 als sogenannte Trivialdosis empfohlen. Dies wird international als "de-minimis-Konzept" bezeichnet und ist auch in den Euratom-Grundnormen zum Strahlenschutz von 1996 verankert. Die in der StrlSchV für jedes einzelne Radionuklid zur Sicherstellung des Schutzzieles festgelegten Freigabewerte sind radioökologisch-wissenschaftlich begründet und wurden von der deutschen Strahlenschutzkommission in ihren Empfehlungen bestätigt.

 

Der Vorsorgeschutz der Anwohner und der Beschäftigten benachbarter Betriebe ist damit im Hinblick auf das 10 Mikrosievert-Konzept sichergestellt.

 

Frage 7:

In welcher Form und in welchem Zeitraum sollen die Bauschutte aus Würgassen angeliefert werden?

 

Antwort:

Die Abfälle werden als Feststoff ab Mitte des 2. Quartals 2013 angeliefert.