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Auszug - Öffnen von Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrtrichtung / Passieren von Einfahrt-Verboten-Schildern (Verkehrszeichen 267) für Radfahrer - Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 08.03.2013 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2013/0174 Öffnen von Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrtrichtung / Passieren von Einfahrt-Verbogen-Schildern (Verkehrszeichen 267) für Radfahrer
- Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 08.03.2013 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Barzik, Andreas
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Lübeck-Messmacher, Elke
 
Beschluss


In der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel vom 13. September 2012 (Vorlage 2012/0532) wurde auf Antrag der CDU-Fraktion der einstimmige Beschluss gefasst, ausgewählte Einbahnstraßen und Straßen mit Einfahrverbot (Verkehrszeichen 267) in entgegengesetzter Fahrtrichtung zu öffnen.

In der Wiedervorlageliste wurde die Bezirksvertretung dahingehend informiert, dass sich die Projektgruppe Radfahrverkehr damit befassen wird.

Die Projektgruppe hat sich im Februar 2013 in einer Sitzung getroffen und das Thema nicht beraten.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1.    Warum wurde der einstimmige Beschluss der Bezirksvertretung nicht beraten?

2.    Wann ist mit einem gesamtstädtischen Konzept zum angeführten Sachverhalt zu rechnen?

3.    Warum prüft der Fachbereich Tiefbau und Verkehr die genannten Straßen im Stadtbezirk Eickel nicht eigenverantwortlich, um dem einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Eickel zu folgen?

   

 

Herr Lieder antwortet wie folgt:

 

Zu 1.

Die Thematik „Öffnen von Einbahnstraße in entgegengesetzter Fahrtrichtung für Radfahrerwurde bereits am 22.08.2012 in der Projektgruppe Radverkehr erörtert. In dieser Sitzung ist ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung ergangen, alle Einbahnstraßen im Stadtgebiet Herne einer Prüfung hinsichtlich der bereits bestehenden sowie zukünftig möglichen Öffnungen zu unterziehen. Weiterhin wurde dieser Sachstand der Bezirksvertretung Eickel in der Sitzung vom 13. September 2012 unter dem TOP Ö11 mitgeteilt.

Die Bezirksvertretung fasste daraufhin mit 14 zu 1 Stimmen den Beschluss, dass die Straßen Hannibalstraße, Alfredstraße und St.-Jörgen-Platz in die Prüfung einbezogen werden sollen. Die Verwaltung sagte zu, die genannten Straßen selbstverständlich im Rahmen der gesamtstädtischen Prüfung zu beurteilen.

 

Zu 2.

Im Rahmen einer Konzepterstellung zur Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr sind ca. 65 Straßen im Stadtgebiet Herne detailliert zu überprüfen. Ein Ergebnis wird schnellstmöglich erarbeitet und den bürgerschaftlichen Gremien präsentiert. Ein genauer Fertigstellungstermin kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht benannt werden.

 

Zu 3.

Dem Prüfauftrag der Projektgruppe Radverkehr entsprechend erfolgt zurzeit eine gemeinsame Prüfung der Einbahnstraßen im Herner Stadtgebiet durch die involvierten Fachbereiche sowie die zuständige Direktion der Polizei Bochum. Es ist nicht ersichtlich, wie eine eigenständigePrüfung der Verwaltung erfolgen kann. Eine Abstimmung mit den zuständigen Sicherheits- und Ordnungsbehörden ist gerade im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmer unabdingbar notwendig.

 

 

Herr Barzik fragt nach, warum in der Wiedervorlage-Liste ausgesagt wird, dass das Thema in der nächsten Sitzung der Projektgruppe Radverkehr behandelt werden soll und dann doch nicht erfolgt.

 

Frau Mertens merkt an, dass sie Mitglied dieser Projektgruppe ist und darauf achten wird, dass die Angelegenheit in der nächsten Sitzung beraten wird.