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Auszug - Zuständigkeit für den Zuschuss an den Trägerverein Volkshaus Röhlinghausen - Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 08.03.2013 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 14
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2013/0177 Zuständigkeit für den Zuschuss an den Trägerverein Volkshaus Röhlinghausen
- Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 08.03.2013 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Barzik, Andreas
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Lübeck-Messmacher, Elke   
 
Beschluss


Im Haushaltsplanentwurf 2013 wurde der Zuschuss an den Trägerverein des Volkshauses Röhlinghausen in die Transferaufwendungen im Teil „Maßnahmen mit bezirklicher Bedeutung“ (MBEZ: 4202 Sportförderung) aufgenommen, den die Bezirksvertretung Eickel nur zur Kenntnis nimmt.

Der Antrag der CDU-Fraktion (Vorlage 2012/0792), diesen Haushaltsansatz in den Teil des Stadtbezirks Eickel aufzunehmen, über den die Bezirksvertretung dann entscheiden könnte, wurde mit Hinweis auf die Aussagen der Verwaltung abgelehnt.

Die Verwaltung erläuterte in dieser Sitzung, das Volkshaus Röhlinghausen hätte überbezirkliche Bedeutung und damit wäre die Positionierung des Zuschusses im Teil MBEZ richtig und entzöge sich somit einer Abstimmung darüber in der Bezirksvertretung Eickel.

Die Entscheidung über den Zuschuss im Jahre 2012 wurde allerdings in der Sitzung vom 22. November 2012 (Vorlage 2012/0588) abschließend von der Bezirksvertretung Eickel beschlossen.

Die „Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen“, § 6, übertragen die Entscheidung über Unterstützungen an Vereine in ihrem Stadtgebiet an die Bezirksvertretungen, sofern Absatz (3) dem nicht widerspricht.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1.   Wie begründet die Verwaltung die „überbezirkliche Bedeutung“ des Volkshauses Röhlinghausen?

2.   Ist diese „überbezirkliche Bedeutung“ in den Satzungen der Stadt Herne festgeschrieben, falls ja, an welcher Stelle?

3.   Warum entscheidet die Bezirksvertretung Eickel abschließend über den gewährten Zuschuss, wenn dieser nach Meinung der Verwaltung in die Zuständigkeit des Sportausschusse fällt („Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates“, § 8)?

4.    Wird der Haushaltsplanentwurf 2013 der Bezirke (Band III) vor der abschließenden Entscheidung darüber in dieser Haushaltsstelle geändert?

 

 

Herr Belker gibt folgende Antworten:

 

Nach der in der Anfrage der CDU-Fraktion geschilderten Diskussion im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2013 hat die Verwaltung eine rechtsgutachterliche Stellungnahme des Fachbereiches Recht eingeholt, diese sagt zusammenfassend aus, dass der Trägerverein Volkshaus Röhlinghausen als bezirklich eingestuft wird.

 

Hieraus ergibt sich die Konsequenz, dass die Bezirksvertretung Eickel für den Beschluss über die Transferleistungen zuständig ist, weiterhin wird zur Haushaltsplanberatung 2014 die Verwaltung die Transferaufwendungen im Bereich Eickel verankern und nicht wie bisher im Teil MBEZ.

 

Im Übrigen sei angemerkt, dass die Bezirksvertretung Eickel auch im Bereich MBEZ einen Empfehlungsbeschluss abgeben kann, genauso wie im Bereich der Transferaufwendungen im Bereich Bezirk Eickel.