|
Beschluss |
In Herne-Mitte und Wanne-Süd wird an die ehemaligen Synagogen in Herne und Wanne-Eickel erinnert. Während sich in Herne die Gedenktafel am ehemaligen Standort der Synagoge an der Schaeferstraße / Hermann-Löns-Straße befindet, liegt die Gedenktafel in Wanne-Süd nicht am ehemaligen Standort Langekampstraße, sondern an der Hauptstraße in Höhe des Sportparks.
Auch in der Inschrift wird nicht auf den ehemaligen Standort hingewiesen. Darüber hinaus ist die Gedenktafel relativ weit vom Fußweg entfernt und auch die Inschrift ist nicht gut lesbar.
Ich frage die Verwaltung:
1. Aus welchem Grund wurde die Gedenkplatte nicht am Standort der ehemaligen Synagoge angebracht?
2. Hält es die Verwaltung für sinnvoll, die Gedenktafel am historischen Ort anzubringen?
3. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit hierzu?
Herr Telkemeier gibt folgende Antworten:
Seit einiger Zeit läuft ein Projekt „Kritische Betrachtung der Denkmäler in Herne“.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Herr Piorr von OB Schiereck den Auftrag erhalten, zu den ehemaligen Synagogen in Herne und Wanne-Eickel zu recherchieren.
Hintergrund ist: In diesem Jahr (2013) jährt sich zum 75. Mal die Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938, in der auch in Herne und Wanne-Eickel die Synagogen niedergebrannt wurden.
In diesem Zusammenhang ging es für Herrn Oberbürgermeister u. a. ebenfalls um die Frage, ob man die Gedenkplatte (ggf. mit erweiterten Erläuterungen) am historischen Ort der Synagoge Wanne-Eickel anbringen könne.
Da die detaillierten Recherchen von Herrn Piorr jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen sind, können ihre Fragen seitens des Büro OB (Stand 08.03.2013) nur wie folgt beantwortet werden:
zu Frage 1:
Das Gelände Langekampstraße 48, auf dem die Synagoge ehemals gestanden hat, befand sich bei Aufstellung der Gedenkplatte im Sportpark nicht in städtischem Besitz. Die Anbringung einer Tafel bedarf der Erlaubnis des Besitzers.
zu Frage 2:
Generell ist es sinnvoll und stets zielführend eine Gedenktafel am historischen Ort anzubringen.
Zu Frage 3:
Es müssen zunächst die weiteren Recherchen, sowohl zu den ehemaligen als auch zu den jetzigen Besitzverhältnissen des Grundstücks Langekampstraße 48 abgewartet werden. Die Erlaubnis des Grundstückbesitzers wird benötigt.
Im Auftrag des OB führt Herr Piorr derzeit weitere Recherchen und Anfragen zur Sache. Nach deren Ergebnissen wird der OB in Absprache mit dem Verwaltungsvorstand die Bezirksvertretung über das weitere Vorgehen informieren.