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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Verlauf der Beratung stellen die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP folgenden Änderungsantrag:
Änderung Punkt 2.2.5 Begrenzung auf fünf Mandate
Nach Satz 1 einfügen:
„..Es sollen nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate wahrgenommen werden. Mandate in konzenbeherrschten Einzelgesellschaften gelten als eines. Die Beschränkung der Mandatszahl gilt nicht für den Oberbürgermeister, Beigeordnete und Geschäftsleitungsmitglieder von Gesellschaften mit obligatorischem Aufsichtsrat, sofern die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats auf Veranlassung oder im Interesse der Gesellschaft erfolgt…“
Neu Punkt 2.2.10:
Zuständigkeit des Aufsichtsrates für Geschäftsführerverträge
Der Aufsichtsrat beschließt die Struktur und den finanziellen Orientierungsrahmen – incl. Sachleistungen – für die Vergütung von Geschäftsführern sowie den endgültigen Vertrag.
Punkt 2.3.6.
Der 2. Satz wird gestrichen.
Frau Buszewski stellt folgenden Änderungsantrag:
Punkt 3.3.2:
Ersetzen „des /der Aufsichtratsvorsitzenden“ durch „des Aufsichtsrates“
Im weiteren Verlauf beantragt Frau Beuermann die Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Frau Schulte beantragt Unterbrechung der Sitzung für 10 Minuten.
Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt zunächst über den Antrag auf Vertagung abstimmen.
Der Antrag wird mit 32 gegen 31 Stimmen abgelehnt.
Daraufhin lässt Herr Oberbürgermeister Schiereck über den Antrag auf Sitzungsunterbrechung abstimmen.
Dieser Antrag wird mit 32 gegen 31 Stimmen angenommen.
Die Sitzung wird von 19.35 Uhr bis 19.45 Uhr unterbrochen.
Nach der Sitzungsunterbrechung ändert Frau Schulte den Änderungsantrag von CDU, Grünen und FDP dahingehend ab, dass bei Punkt 2.2.5 der zweite Satz der Änderung (Mandate in konzenbeherrschten Einzelgesellschaften gelten als eines.) gestrichen wird.
Daraufhin lässt Herr Oberbürgermeister Schiereck zunächst über den gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, Grünen und FDP abstimmen.
Dem Änderungsantrag wird mit 34 gegen 2 Stimmen bei 27 Stimmenthaltung zugestimmt.
Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Schiereck über den Änderungsantrag von Frau Buszewski abstimmen.
Dem Änderungsantrag wird mit 34 Stimmen bei 29 Stimmenthaltungen zugestimmt.
geänderter Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 beigefügten Public Corporate Governance Kodex (PCGK) für die Stadt Herne.
2. Den Vertretern/innen der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der unmittel-baren und mittelbaren Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH mit fakultativem Aufsichtsrat, an denen die Stadt Herne mehr als 50 v. H. der Gesell-schaftsanteile hält, wird folgende Weisung erteilt:
Die Geschäftsführung wird beauftragt, den PCGK der Stadt Herne im Zusammen-wirken aller Beteiligten umzusetzen.
3. Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen des rechtlich Zulässigen die entsprechende Anwendung des Herner Kodex und seiner Standards für rechtlich selbständige Unternehmen in einer öffentlichen Rechtsform sowie für die Sondervermögen in Form von Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen.
4. Die Gesellschaftsverträge, Geschäftsordnungen und die neu abzuschließenden Geschäftsführungsverträge sind an den PCGK der Stadt Herne sowie gesetzliche Vorgaben anzupassen.
5. Der Rat der Stadt empfiehlt auch den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungs-gesellschaften in der Rechtsform der GmbH mit fakultativem Aufsichtsrat, bei denen die gehaltenen Anteile der Stadt Herne 50 v. H. oder weniger betragen, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Herne anzuwenden.
einschließlich folgender Änderungen:
Änderung Punkt 2.2.5 Begrenzung auf fünf Mandate
Nach Satz 1 einfügen:
„..Es sollen nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate wahrgenommen werden.
Die Beschränkung der Mandatszahl gilt nicht für den Oberbürgermeister, Beigeordnete und Geschäftsleitungsmitglieder von Gesellschaften mit obligatorischem Aufsichtsrat, sofern die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats auf Veranlassung oder im Interesse der Gesellschaft erfolgt…“
Neu Punkt 2.2.10:
Zuständigkeit des Aufsichtsrates für Geschäftsführerverträge
Der Aufsichtsrat beschließt die Struktur und den finanziellen Orientierungsrahmen – incl. Sachleistungen – für die Vergütung von Geschäftsführern sowie den endgültigen Vertrag.
Punkt 2.3.6.
Der 2. Satz wird gestrichen.
Punkt 3. (wurde im Haupt- und Finananzausschuss einstimmig beschlossen)
Präambel
Neuer Absatz „Umsetzung der Gleichstellung“
Bei der Entsendung von Ausichtsratsmitgliedern ist auf eine angemessene Berücksichtigung von Frauen zu achten.
Punkt 3.3.2:
Ersetzen „des /der Aufsichtratsvorsitzenden“ durch „des Aufsichtsrates“
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 34 |
dagegen: | - |
Enthaltung: | 29 |