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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfragen der Ausschussmitglieder  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 16
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss

16

16.1 Schriftliche Anfrage

 

Herr Wixforth vom Fachbereich 51 / Stadtplanung und Bauordnung beantwortet die Fragen bezüglich der Ansiedlung einer weiteren Groß-gastronomie im Gewerbegebiet Hibernia wie folgt:

 

Frage 1:

Vor welchem rechtlichen Hintergrund wurde eine Baugenehmigung erteilt? Sollte dabei der § 34 BauGB eine Rolle spielen, bitte ich um eine ausführliche Stellungnahme zu den Punkten „städtebauliche Verträglichkeit“, „Einfügen in die nähere Umgebung“ und „schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche“.

 

Antwort:

Rechtsgrundlage zur Erteilung des bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für den geplanten Gastronomiebetrieb „L’Osteria“ war der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 – Holsterhauser Straße / Gewerbepark Hibernia -, der den Bereich des Vorhabengrundstücks als „Gewerbegebiet (GE)“ mit dem Nutzungszweck „Fitness- und Wellness-Center“ festsetzt.

In Anbetracht des festgesetzten Nutzungszwecks wurde der Bauvorbescheid per Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt, da die Abweichung die Grundzüge des Bebauungsplans nicht berührt und sie zudem städtebaulich vertretbar sind.

 

Frage 2:

War auch das Rechtsamt und der Fachbereich 22 an dieser Entscheidung beteiligt?

 

Antwort:

Im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung des Bauvorbescheides erfolgte keine Beteiligung der Fachbereiche 22 (Stadtentwicklung) und 23 (Recht).

 

Frage 3:

Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Bebauungsplans 187 für das Hiberniagelände?

 

Antwort:

Der derzeitige Planungsstand des Gewerbeparks Hibernia beinhaltet, dass der überwiegende Teil des Gesamtareals inzwischen baulich entwickelt ist. Für die letzten noch verbleibenden unbebauten Grundstücke sind die Entwicklungsabsichten erkennbar bzw. abgestimmt, so dass aktuell kein Handlungsbedarf zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens besteht.

 

Frage 4:

Wenn es schon einen ungefähren Zeitplan für die künftige Beratungsfolge des Bebauungsplanes 187 in den kommunalpolitischen Gremien geben sollte, wie sieht dieser aus?

 

Antwort:

Aufgrund des o. g. Sachstands liegt derzeitig kein Zeitplan vor.

 

 

16.2 Mündliche Anfrage

 

Herr Jäkel von der Grüne-Fraktion fragt die Verwaltung Folgendes:

 

1.      Trifft es zu, dass die Verwaltung das neue Konzept zur Radwegeführung auf der Bochumer Straße vorliegen hat?

 

2.      Wann kann die Verwaltung den Fraktionen das Konzept zur Kenntnis geben?

 

Lt. Verwaltung kann es in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vorgestellt werden.