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Ratsinformationssystem

Auszug - Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 138 "Kremer-, Schüchtermannstraße", Stadtbezirk Sodingen 1. Entscheidung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegange-nen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß §10 Baugesetzbuch (BauGB)   

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 22.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2013/0012 Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 138 "Kremer-, Schüchtermannstraße",
Stadtbezirk Sodingen
1. Entscheidung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegange-nen Stellungnahmen
2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen
3. Satzungsbeschluss gemäß §10 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Golding
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt

 

1.      Dem Abwägungsergebnis (Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, siehe Anlage 1) wird zugestimmt.

 

2.      Der geänderten bzw. ergänzten Begründung  vom 04.01.2013 (Anlage 4) wird zugestimmt.

 

3.      Die Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 138 „Kremer-, Schüchtermannstraße“ in der Fassung vom 24.07.2012 mit Begründung vom 04.01.2013 wird gemäß §10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Hinweis der Schriftführung: Die Anlagen 1, 2 und 4 sind dem Original der Niederschrift beigefügt.