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Ratsinformationssystem

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 -Burgstraße- Stadtbezirk Eickel Beschluss zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB   

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 22.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung lehnt folgenden Beschluss ab:

 

1.              Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 Burgstraßegemäß

§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

 

2.              Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige               Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

dafür:

4

dagegen:

8

Enthaltung:

0

 

Hinweis der Schriftführung: Die Anlage 2 ist dem Original der Niederschrift beigefügt.