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Beschluss |
Wie ich durch Anwohner der Katharinastraße erfahren
habe, wird die Katharinastraße in letzter Zeit von Verkehrsteilnehmern,
insbesondere mit Motorrollern, in unangemessen hoher Geschwindigkeit befahren.
Dies stellt eine erhöhte Gefährdung der Anwohner, insbesondere der dort
spielenden Kinder dar.
Die Katharinastraße ist eine Sackgasse in der 50 km/h
gefahren werden darf. Für die umliegenden Straßen in diesem Bereich ist bereits
eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet worden.
Die Katharinastraße bildet die einzige Ausnahme von
der vorherrschenden Regelung in diesem Bereich.
Es besteht der Wunsch, seitens der Anwohner auch auf
der Katharinastraße, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h durch
Anordnung der entsprechenden Verkehrszeichen einzuführen.
Ich bitte, durch die Verwaltung
1.
um
Auskunft, warum die Katharinastraße von der in ihrer Umgebung vorherrschender
30-Zonen-Regelung ausgeschlossen ist und
2.
um
Prüfung, ob dort eine 30-Strecke eingerichtet werden kann.
Herr
Brodehl nimmt wie folgt Stellung:
Die
Katharinastraße wurde bisher nicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung belegt,
da hierfür aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde keine zwingende Notwendigkeit
vorlag. Aufgrund der o.g. Anfrage wurde die Verkehrssituation erneut überprüft.
Bei der Katharinastraße handelt es sich um eine ca. 300 m lange Stichstraße.
Der Fahrbahnverlauf ist zum Großteil nicht geradlinig. Dort vorhandener
Fahrverkehr ist ausschließlich dem Anliegerkreis zuzuordnen.
Verkehrsbeobachtungen
zu unterschiedlichen Tageszeiten - auch am Wochenende - haben ergeben, dass an
den Fahrbahnrändern Fahrzeuge geparkt werden. Hierdurch wird der Fahrbahnbereich
derart eingeengt, dass ein Durchfahren dieser Straße nur mit mäßiger Geschwindigkeit
möglich ist.
Eine
Zusammenfassung der örtlichen Gegebenheiten führt bei objektiver Betrachtung zu
dem Ergebnis, dass Handlungsbedarf in Form der Anordnung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gegeben ist.
Demgegenüber
unterliegt die Ausweisung einer Straße als Tempo-30-Zone (VZ 274.1/274.2) der
Beschlussfassung der bürgerschaftlichen Gremien. Ein Beschluss zur Einrichtung
einer Tempo-30-Zone in der Katharinastraße liegt bislang nicht vor.