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Ratsinformationssystem

Auszug - Hafengelände in Horsthausen - Gneisenaustraße - Anfrage der Bezirksverordeten Hildenbrand vom 17.11.2004 -   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 14
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Fr, 03.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2004/0749 Hafengelände in Horsthausen - Gneisenaustraße
- Anfrage der Bezirksverordeten Hildenbrand vom 17.11.2004 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Hildenbrand, Anke
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Peter, Jochen   
 
Beschluss

Wie aus der Presse in Castrop-Rauxel zu entnehmen ist, wird der AMC-Yachthafen in Pöpping-hausen zu einem Freizeitpark ausgeba

 

Wie aus der Presse in Castrop-Rauxel zu entnehmen ist, wird der AMC-Yachthafen in Pöppinghausen zu einem Freizeitpark ausgebaut. (Ein Paradies für Sportboot-Tourismus, Freizeitwohnen in Holzhäusern, Jugendgästehaus und vieles andere mehr.)

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 

1.        Wie ist der Sachstand am Horsthauser Hafen?

 

2.        Gibt es mit der Stadt Castrop-Rauxel interkommunale Gespräche?

 

3.        Wurde von der Verwaltung versucht die IBA-Projekte einzubinden? (z.B. IBA-Wege zur Vernetzung, um Menschen ins Revier zu bekommen, oder dem Objekt „Stadt, Land, Fluß“)

 

4.        Hat die Verwaltung andere Pläne für dieses Gelände?

 

 

Herr Dr. Steiner beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Seit dem Jahr 2000/2001 hat sich am Sachstand der Überlegungen zur Nutzung des Horsthauser Hafens keine Änderung ergeben.

 

Zu 2.:

Es finden laufend Abstimmungsgespräche mit der Stadt Castrop-Rauxel statt. Bezogen auf die Pläne zum "Hafen Pöppinghausen" allerdings nicht.

 

Zu 3.:  

Für den Bereich des Hafens Horsthausen sind die Leitziele innerhalb des "Regionalen Grünzugs E" der IBA nach wie vor gültig und werden bei weiteren Planungen der berührten Städte berücksichtigt.

 

Zu 4.:  

Die Gemeinde ist nicht Eigentümerin der in Rede stehenden Fläche. Im Zusammenwirken mit den Grundstückseigentümern ist die Stadt seit Jahren bemüht, Nachfolgenutzungen planungsrechtlich abzustimmen. Bis heute haben akquirierte Projekte keine Umsetzungsreife erlangt.