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Auszug - Reifenhändler an der Heinrich-Imbusch-Straße - Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak-Frensel vom 17. November 2004 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:23 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2004/0723 Reifenhändler an der Heinrich-Imbusch-Straße
- Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak-Frensel vom 17. November 2004 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Majchrzak-Frensel, ElisabethAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss

Nach wie vor werden von einem Reifenhändler an der Heinrich-Imbusch-Straße große Mengen an Altreifen gelagert

Nach wie vor werden von einem Reifenhändler an der Heinrich-Imbusch-Straße große Mengen an Altreifen gelagert. Die Thematik wurde mehrfach in der Bezirksvertretung erörtert. Auch in der Presse wurde darüber berichtet. Trotzdem hat sich an dem dortigen Zustand bis heute so gut wie nichts geändert. Die Anwohner beschweren sich weiterhin über die von dem Reifenhändler ausgehenden Belästigungen und fordern eine kurzfristige Abhilfe.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

Wie ist der aktuelle Sachstand?

 

 

 

 

Die o. g. Anfrage beantwortet Herr Nobert wie folgt:

 

 

Der Eigentümer des Grundstücks Heinrich-Imbusch-Str. 29 wurde seitens der Verwaltung bereits mit Ordnungsverfügung vom 24. August 2004 aufgefordert, die auf dem Grundstück eines ehemaligen Reifenhändlers lagernden Altreifen bis zum 30.09.2004 zu entsorgen.

 

Gegen diese Ordnungsverfügung wurde Widerspruch erhoben und beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen.

 

Mit Beschluss vom 16.11.04 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt, dass die Heranziehung des Grundstückseigentümers zur Entsorgung der auf dem Privatgelände abgelagerten Altreifen nicht zu beanstanden ist. Es wurde lediglich die Anordnung, die auf dem angrenzenden städtischem Bürgersteig lagernden Altreifen ebenfalls zu entfernen, bemängelt.

 

Unter Berücksichtigung dieser Entscheidung des Gerichtes wurde der Grundstückseigentümer zwischenzeitlich erneut zur Beseitigung der auf seinem Grundstück lagernden Altreifen aufgefordert.

 

Sollte der Grundstückseigentümer dieser Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, beabsichtigt die Verwaltung, eine Firma mit der Entsorgung der Altreifen zu beauftragen.

 

 

Frau Majchrzak-Frensel fragt nach bis wann der Eigentümer die Reifen jetzt entfernt haben muss.

Herr Nobert entgegnet, dass der Bereich bis Ende des Jahres geräumt sein muss.

 

Herr Terhoeven teilt im Zusammenhang mit dem Kohlstadt-Gelände mit, dass die Stadt Herne dieses Gelände in der vergangenen Woche gekauft hat. Zum 01.04.2005 soll das Grundstück in den Besitz der Stadt Herne übergehen.