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Auszug - Parksituation in der Plutostraße / Zugang zum Radweg - Anfrage des Bezirksverordneten Steinharter vom 28. Oktober 2004 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 15
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:23 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2004/0668 Parksituation in der Plutostraße / Zugang zum Radweg
- Anfrage des Bezirksverordneten Steinharter vom 28. Oktober 2004 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO SteinharterAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd  FB 44 - Öffentliche Ordnung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Auf der Plutostraße (in nördlicher Fahrtrichtung gesehen) befindet sich auf der rechten Seite, kurz vor dem eigentlichen Kreuz

 

 

Auf der Plutostraße (in nördlicher Fahrtrichtung gesehen) befindet sich auf der rechten Seite, kurz vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich Plutostraße/Röhlinghauser Straße eine Auffahrt zum Fahrradweg. Der Bordstein ist an dieser Stelle abgesenkt; der Bereich ist durch ein entsprechendes Parkverbots-Schild gekennzeichnet.

 

Fahrradfahrern (speziell auch Schulkindern) ist es nicht möglich, die Auffahrt auf den Fahrradweg zu nutzen, da diese Stelle permanent durch parkende Fahrzeuge blockiert ist.

 

Die FDP stellt folgende Fragen:

 

1.       Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, damit die Verkehrsregelung künftig

          Beachtung findet und die Auffahrt zum Fahrradweg möglich ist?

2.       Ist es eventuell möglich, den Bereich der Auffahrt als weiß schraffierte Fläche zusätzlich

          zu kennzeichnen?

 

 

Herr Becker gibt folgende Antwort:

 

Zu 1.

 

Dem Fachbereich Öffentliche Ordnung sind keine Falschparker während der normalen Dienstzeit der Verkehrsüberwachung (montags bis freitags 7.00 – 19.00 Uhr) bekannt.

Auf Grund der Anfrage werden die Überprüfungsintervalle erhöht.

 

Zu 2.

 

Grundsätzlich ist es natürlich möglich, eine Schraffur im Bereich der Auffahrt anzubringen, aber da die Zufahrt der Radwege vom zuständigen Fachbereich kontrolliert wird, besteht eine Handhabe gegen Falschparker, die oft in anderen Fällen erst durch Anbringung von Schraffuren hergestellt werden muss.

Auf Grund der Erhöhung der Überprüfungsintervalle wird beobachtet, was der Fachbereich Öffentliche Ordnung erreicht; eventuell wird dann abmarkiert.