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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 15.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:58 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Becker gibt folgende Mitteilung weiter:

 

Verkehrssituation Goethestraße zwischen Herman-Löns-Straße und Schaeferstraße

 

Um zu prüfen, ob die Einrichtung einer Einbahnregelung für den Bereich der Goethestraßeglich ist, hat der Fachbereich Tiefbau und Verkehr in der Zeit vom 25.11.2010 bis zum 19.12.2010 sowie in der Zeit vom 25.03.2011 bis zum 18.05.2011 im Bereich der Goethestraße  (Haus Nr. 61 und 56) eine umfassende Verkehrdatenerhebung durchgeführt.

 

Dadurch, dass die aufgestellte Geräte mehrmals verschoben worden sind, konnten nur die Daten vom Standort Goethestraße 61 (in der Zeit 25.03.201103.04.2011) ausgewertet werden.

Die gewonnenen Verkehrsdaten beinhalten neben der Verkehrsmenge auch die gefahrenen Geschwindigkeiten.

Die Einrichtung einer Einbahnregelung für den Bereich Goethestraße erscheint aus Sicht der Verwaltung als nicht sinnvoll. Aufgrund der vorliegenden Messergebnisse sollte die derzeitige Verkehrsführung beibehalten werden. Die erfassten Durchfahrtsgeschwindigkeiten sind auch auf die im Fahrbahnbereich abgestellten Fahrzeuge zurückzuführen. Da mit Gegenverkehr gerechnet werden muss, setzt der Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit hier deutlich herab. Im Falle der Anordnung einer Einbahnstraße würde diese Option wegfallen. Fahrverkehr würde mit deutlich höheren Geschwindigkeiten stattfinden.

Auf Grund der vorliegenden Ergebnisse sieht die Verwaltung hierzu keinen Handlungsbedarf.

 

Ergänzend hierzu gab es einen Ortstermin zwischen den Fachbereich Tiefbau und Verkehr und Straßenverkehrsbehörde. Es wurde festgestellt, dass der Einmündungsbereich Schaeferstraße / Goethestraße hinsichtlich der Parksituation entschärft werden muss. Es wurde entschieden an der westlichen Straßenseite der Goethestraße ein absolutes Halteverbot anzuordnen, so dass dann ab dem Einmündungsbereich Schaeferstraße die Goethestraße ca. 25 m von Parken freigehalten wird.

 

 

(Anmerkung der Schriftführerin: Die Auswertungen der Verkehrsdaten-Erhebung sind in der Wiedevorlageliste – auch im Ratsinformationssystem – einsehbar.)