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Wortprotokoll Beschluss |
Der Stadtbezirk Herne-Mitte hat insbesondere mit den Einkaufsstraßen in Alt-Herne und Holsterhausen starke Einzelhandelsgebiete. Vor dem Hintergrund unverkennbarer Neigungen der Landesregierung, das landesweit akzeptierte und prinzipiell auf Freiwilligkeit basierende Ladenöffnungsgesetz aus dem Jahre 2006 erheblich einzuschränken, bitte ich um eine Einschätzung, wie sich aus Sicht der Verwaltung der hiesige Einzelhandel zu solchen Plänen verhält.
Herr Overath gibt folgende Antwort:
Infolge der Föderalismusreform im Jahr 2006 fiel die Regelungskompetenz für die Ladenöffnungszeiten an die Bundesländer. NRW gehört zu den Ländern, die davon recht weitgehend Gebrauch gemacht haben. Außer an Sonn- und Feiertagen sowie Heiligabend gibt es keinerlei Beschränkungen mehr. Läden dürfen an höchstens vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr für bis zu fünf Stunden geöffnet werden. Die Freigabe vor Ort kann auf Bezirke, Ortsteile oder Handelszweige beschränkt werden.
Aus zwei Gründen wird die Liberalisierung seit einiger Zeit verstärkt diskutiert. Zum einen gab es im vergangenen Jahr den im Ladenöffnungsgesetz NRW verankerten Evaluierungsbericht an den Landtag. Zum anderen stößt die z. T. exzessive Ausnutzung der Sonntagsöffnungsmöglichkeiten, mit durch Verteilung auf die Ortsteile im Einzelfall bis zu über 50 verkaufsoffenen Sonntagen in einer Stadt, auf Kritik. Die Diskussionen finden vornehmlich auf Landesebene zwischen den verschiedenen Interessengruppen und politischen Parteien, z. T. aber auch vor Ort, wie zuletzt in Bochum statt. Diskutiert werden vornehmlich die verkaufsoffenen Sonntage In Hinblick auf Anzahl und Anlassbezug, nachrangig aber auch die allgemeinen Öffnungszeiten.
Die der Diskussion zugrunde liegenden Probleme sind in Herne nur in geringem Maße gegeben.
Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage hatte in den vergangenen Jahren zwar auch bei insgesamt 10 gelegen, jedoch nicht mehr als 4 in einem Stadtbezirk, und es gab stets einen Zusammenhang mit mehr oder weniger traditionellen Veranstaltungen, in Herne-Mitte der Kulinarischen Symphonie, dem Winzerfest, dem Martini-Markt sowie dem Weihnachtskörl.
Bei den allgemeinen Öffnungszeiten werden die Möglichkeiten nur teilweise ausgeschöpft. Dies geschieht am stärksten im filialisierenden Lebensmittelhandel mit Öffnungszeiten z. T. bis 22 Uhr. Ansonsten sind der Verwaltung über 20 Uhr während der Woche bzw. 17 Uhr an Samstagen hinausgehende Öffnungszeiten in Herne-Mitte nicht bekannt, mit Ausnahme des „Sternenbummels“, zu dem eine Reihe von Geschäften der Innenstadt bis 22 Uhr geöffnet hat.
Einstellungen des Handels zu möglichen Änderungen der geltenden Regelungen sind bei über 800 Geschäften in der Stadt, davon mehr als 350 im Bezirk Herne-Mitte, nur begrenzt zu ermitteln. Nach Einschätzung der IG City wird vom hiesigen Handel derzeit kein Änderungsbedarf gesehen. Allerdings bestünden wohl auch keine Bedenken, wenn landeseinheitliche Beschränkungen der derzeitigen Regelungen vorgenommen würden.
Herr Füssmann fragt, ob es Unterschiede gibt zwischen Herne-Mitte und Holsterhausen; Herr Overath verneint das.
Herr Elbracht fragt, ob man hinsichtlich der unterschiedlichen Öffnungszeiten eine einheitliche Lösung finden kann.
Herr Overath antwortet, dass es keine Möglichkeit gibt, dies zu reglementieren. Lediglich der Einzelhandel selber kann dies tun.