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Beschluss |
Herr Draxler verweist auf die Bestimmungen der Zuwendungsbescheide der Bundesrepublik Deutschland, wonach die Martin-Opitz-Bibliothek einen Verwendungsnachweis zu erstellen hat. Haushalts- und Wirtschaftsführung seien vom Fachbereich Rechnungsprüfung zu prüfen. Aus dem Prüfungsbericht gehe hervor, dass die Einnahmen und Ausgaben durch erforderliche geeignete Unterlagen belegt seien. Herr Draxler berichtet über die erworbenen und neu in den Bestand aufgenommenen Bücher. Demnach habe die Bibliothek ihren Sammlungsauftrag erfüllt.
Auf die Anfrage von Herrn SV Heinzel zu Seite 6 des Berichtes antwortet Herr Draxler, dass der Martin-Opitz-Bibliothek der Prüfbericht der Deutschen Rentenversicherung noch nicht vorliege. Herr SV Schlüter regt an, diesen zu gegebener Zeit nachzureichen. (Anm. d. Schriftführung: Der Prüfbericht wird dem Protokoll der nächsten Sitzung beigefügt.)
Abschließend nimmt der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis.