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Wortprotokoll Beschluss |
Die Anfrage wird von Herrn Stadtrat Nowak wie folgt beantwortet:
Zu 1.)
Nein. Jedoch werden nach § 6 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einmalige Leistungen für Mehrtägige Klassenfahrten und persönlichen Schulbedarf bei Bedarf gewährt.
Zu 2.)
In Herne erhalten zurzeit 134 Personen im Alter von 3 bis 24 Jahren Leistungen nach § 3 bzw. § 1a AsylbLG, die aufgrund dieses Umstandes keinen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besitzen. Wie viele dieser Personen weniger als 4 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben ist nicht bekannt.
Zu 3.)
Drei
Zu 4.)
Da noch keine Erfahrungswerte vorliegen (siehe Antwort zu Frage 3), können hierzu keine Angaben gemacht werden.