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Ratsinformationssystem

Auszug - Grundschulentwicklung - Errichtung einer neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof durch Zusammenlegung der Grundschule Regenbogenschule und der Grundschule Langforthstraße - Stadtbezirk Sodingen -  

des Schulausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 19.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:12 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2011/0270 Grundschulentwicklung - Errichtung einer neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof durch Zusammenlegung der Grundschule Regenbogenschule und der Grundschule Langforthstraße - Stadtbezirk Sodingen -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Trappe, Martina - Tel.: 3128
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Bartkowiak, Heike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2011 (GV. NRW S. 205)

 

1.                   die Errichtung einer neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 (Gebäude der Hauptschule Jürgens Hof) durch Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Regenbogenschule und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Langforthstraße zum Schuljahr 2013/2014 (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz).
 

2.                   Der Aufnahmerahmen für die neue städtische Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 wird auf 3 Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt (§ 46 Abs. 1 Schulgesetz).             

 

3.                   Die neue städt. Gemeinschaftsgrundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

Grundschule am Jürgens Hof             
Städt. Gemeinschaftsgrundschule              
Jürgens Hof 61             

44628 Herne             
 

4.                   Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

19

dagegen:

0

Enthaltung:

0