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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2011 (GV. NRW S. 205)
1. die Errichtung einer neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 (Gebäude der Hauptschule Jürgens Hof) durch Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Regenbogenschule und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Langforthstraße zum Schuljahr 2013/2014 (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz).
2. Der Aufnahmerahmen für die neue städtische Gemeinschaftsgrundschule am Standort Jürgens Hof 61 wird auf 3 Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt (§ 46 Abs. 1 Schulgesetz).
3. Die neue städt. Gemeinschaftsgrundschule erhält folgende Schulbezeichnung:
Grundschule am Jürgens Hof
Städt. Gemeinschaftsgrundschule
Jürgens Hof 61
44628 Herne
4. Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 19 |
dagegen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |