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Ratsinformationssystem

Auszug - Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne zum 01.01.2009  

des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 01.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2010/0763 Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Herne zum 01.01.2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hüttche -2287-
Federführend:FB 14 - Rechnungsprüfung Bearbeiter/-in: Kämper, Heike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bevor Frau Heßling den Bericht vorstellt, bedankt sich Herr Hüttche bei Herrn StD Bornfelder sowie allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Bewältigung der Umstellung des Haushaltes auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)

Bevor Frau Heßling den Bericht vorstellt, bedankt sich Herr SV Schlüter bei Herrn SD Bornfelder sowie allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Bewältigung der Umstellung des Haushaltes auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF). Danach  erläutert Frau Heßling das Procedere, nach dem die Eröffnungsbilanz aufgestellt wurde. Sie erklärt, dass die Eröffnungsbilanz und der Anhang dahingehend zu prüfen gewesen seien, ob sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelten und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden seien. Einzubeziehen seien die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit der Eröffnungsbilanz in Einklang stehe und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelten (§ 92 Abs. 4 und 5 GO NRW).

 

Vor Beginn der Prüfung seien bereits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen und einigen Prüferinnen und Prüfer der Rechnungsprüfung mit der Erarbeitung  der notwendigen Grundlagen für die Erfassung und Bewertung des gesamten städtischen Vermögens und der Schulden intensiv beschäftigt gewesen. So seien die verschiedensten Vorbedingungen für die Erstellung der Eröffnungsbilanz schon vorher abgestimmt und schriftlich festgehalten worden. Diverse Richtlinien seien aufgrund dessen erlassen worden (Inventurrichtlinie, Bewertungsrichtlinie; Sonderrichtlinie zur Eröffnungsbilanz der Stadt Herne).

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung habe als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung der Eröffnungsbilanz durchgeführt und über die Prüfung den als Anlage beigefügten Bericht erstellt. Die Prüfung habe bei einigen Bilanzpositionen zu Prüfungsteststellungen geführt. So seien aufgrund weiterer Erkenntnisse vom Fachbereich Finanzen und der Feststellungen der Rechnungsprüfung Korrekturen von Bilanzpositionen erforderlich geworden.

 

Diese Berichtigungen seien in dem Prüfungsbericht der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 in der Anlage 8 aufgelistet worden. Außerdem seien hier noch weitere Prüfungsfeststellungen aufgeführt, die eine Berichtigung erforderten.

 

Frau Heßling weist darauf hin, dass die festgestellten Abweichungen und Berichtigungen, die sie im Folgenden noch konkretisiert, nicht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk tangieren würden. Sie erklärt, dass fehlerhafte Ansätze in der Eröffnungsbilanz gemäß § 92 Abs. 7 GONW letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss nachgeholt oder berichtigt  werden könnten. Abschließend verweist Frau Heßling auf die noch ausstehende überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie auf das gesetzlich verankerte Recht des Oberbürgermeisters, vor Abgabe des Prüfungsberichtes an den Rat, zum Prüfungsergebnis Stellung zu nehmen.

 

Herr SV Wolf bittet um Beantwortung folgender Frage: „Sind wertaufhellende Tatsachen bei absehbaren Nutzungsänderungen von Schulgrundstücken zu berücksichtigen?“ Herr SD Bornfelder erläutert zunächst detailliert, welche Konsequenzen sich aus der Bewertung in der Eröffnungsbilanz auf Abschreibungszeitraum, Wert bei Funktionsbeendigung, und Veräußerungsgewinn/-verlust ergeben. Er verweist dabei auf § 92 Abs. 7 GO NW sowie § 57 GemHVO. Insbesondere seien Wertänderungen ergebnisneutral und mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen, sofern Berichtigungen aufgrund fehlerhafter Bewertungen vorzunehmen seien.

 

Bezogen auf die Anfrage von Herrn SV Wolf bedeute dies, erklärt Herr SD Bornfelder, dass sich der Abschreibungszeitraum auf den Zeitraum der Nutzung der Schule verkürze. Eine Korrektur der Eröffnungsbilanz sei nicht möglich.

 

Die Anfrage von Herrn SV Heinzel zur Bewertung der Kunstgegenstände, möglicher Bewertungs- und Erfassungsfehler sowie in der Dokumentation ausgewiesener Beanstandungen beantworten Frau Heßling und Herr Fischer.

Beschluss:

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem durch den Fachbereich Rechnungsprüfung formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und empfiehlt dem Rat, die unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung erstellte endgültige Eröffnungsbilanz der Stadt Herne zum 01.01.2009 gemäß § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. Der Bestätigungsvermerk ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

11

dagegen:

0

Enthaltung:

0