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Beschluss |
Das alte Haus Ecke Bergiusstraße / Holsterhauser Straße ist leergezogen und verfällt immer mehr. Da das Grundstück frei zugänglich ist, entwickelt es sich immer mehr zu einer wilden Müllkippe. Auch das Gebäude ist frei zugänglich.
Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Kann der Eigentümer aufgefordert werden das Gebäude und das Grundstück zu sichern?
2. Auf dem Grundstück befindet sich ein Schild mit dem Hinweis, das dort 850 qm Gewerbefläche entstehen.
Was ist der Verwaltung bekannt?
Herr Friedrichs beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1.:
Der Grundstückseigentümer wurde von der Verwaltung aufgefordert die auf dem Grundstück lagernden Abfälle zu entsorgen. Ebenso wurde ihm aufgegeben das Gebäude zu verschließen und zu sichern. Laut Zusage des Bauherrn wird die Sicherung in dieser Woche ausgeführt. Eine Abbruchgenehmigung für die Gebäude wurde am 05.10.2010 erteilt.
Zu Frage 2.:
Das angesprochene Schild entspricht nicht mehr den augenblicklichen Gegebenheiten. Mit Antrag auf Vorbescheid vom 26.10.2009 wurde am 06.04.2010 ein positiver Vorbescheid zur Errichtung einer Autogalerie mit 1.026 m² Fläche und 4.600 m³ umbautem Raum genehmigt.