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Ratsinformationssystem

Auszug - Lärmbelästigung durch die Fa. Sasol - Anfrage des Bezirksverordneten Ahrens vom 01.10.2010 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 2
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:16 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2010/0643 Lärmbelästigung durch die Fa. Sasol
- Anfrage des Bezirksverordneten Ahrens vom 01.10.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:BVO Ahrens, RolfAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 54 - Umwelt
 
Beschluss

Seit mehreren Wochen gehen von der Produktionsstätte der Fa

Seit mehreren Wochen gehen von der Produktionsstätte der Fa. Sasol an der Shamrock-straße erhebliche Lärmbelästigungen aus. Eine der Lärmquellen ist das in letzter Zeit zunehmende Abfackeln von Gasen während der Nachtzeit.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

1.              Sind der Verwaltung die Ursachen der Geräusche bekannt?

2.              Wurde die Gewerbeaufsicht informiert?

3.              Wie oft und für welche Zeiträume pro Monat dürfen die Gasfackeln betrieben werden?

4.              Welche Lärmemissionswerte sind in der Betriebsgenehmigung festgesetzt?

5.              Ist der Verwaltung bekannt, ob diese Werte eingehalten werden?

 

 

Von Herrn Nobert wird die Anfrage wie folgt beantwortet:

 

Im  Sasol Werk Herne werden zur Produktion von Alkoholen u. a. die Gase Ethylen und Propylen eingesetzt. Diese Gase sind vom Gefahrenpotential vergleichbar mit Erdgas und bestehen ausschließlich aus Kohlenstoff und Wasserstoff.

 

Für den seltenen Fall, in denen es in technischen Anlagen zu einem unerwünschten und gefährlichen Druckanstieg kommt, sind Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventile) installiert. Über diese Sicherheitsventile wird dann der Überdruck abgeleitet. Das dann austretende Gas ist jedoch brennbar und darf daher nicht ohne weiteres ins Freie abgelassen werden. Um diese überschüssigen Gase gefahrlos ableiten zu können, ist eine Notfackel mit einer Höhe von 60 m installiert. In der Notfackel werden die Gase entzündet, die dabei im Idealfall entstehenden Verbrennungsprodukte Kohlendioxid und Wasserdampf können dann ins Freie geleitet werden.

 

Beim Ansprechen der Sicherheitsventile ist allerdings oftmals nicht bekannt, wie groß die entweichende Gasmenge ist. Je nach Menge des Gases ist eine Zudosierung von Verbrennungsluft erforderlich. Dies geschieht von Hand durch die Zugabe von Wasserdampf und zwar so lange, bis das richtige Mischungsverhältnis eingestellt ist. In dieser Zeit kann es vorkommen, dass unverbrannter Kohlenstoff (Ruß) sichtbar wird und ins Freie tritt. Das Ausströmen des Gases und das Zudosieren des Wasserdampfs führen zu den von den Anwohnern bemerkten Geräuschimmissionen.

 

Seitens des Betriebes ist mitgeteilt worden, dass im Jahresmittel monatlich etwa zwei bis drei Mal mit dem Anspringen der Fackel zu rechnen ist.

 

Zu den Fragen im Einzelnen:

 

1.              Dem Fachbereich Umwelt sind, wie zuvor erläutert, die Ursachen bekannt.

 

2.              Die zuständige Überwachungsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) wird jeweils per Fax informiert. Der Fachbereich Umwelt und die Berufsfeuerwehr Herne werden ebenfalls jeweils per Fax benachrichtigt.

 

3.              Zur Dauer und Häufigkeit des Fackelbetriebs und dem damit verbundenen Ansprechen von Sicherheitsventilen bestehen keine Regelungen. Genehmigungsrechtliche Auflagen, Verbote oder Beschränkungen für das Ansprechen von Sicherheitseinrichtungen gegen Überdruck in Chemieanlagen sind auch unter sicherheitstechnischen Aspekten nicht zweckmäßig.

 

4.              Für den Gesamtbetrieb sind in der Betriebsgenehmigung in Abhängigkeit von der tatsächlichen baulichen Nutzung Lärmrichtwerte von tagsüber 60 dB (A) und nachts 45 dB (A) festgesetzt worden.

 

5.              Dem Fachbereich Umwelt ist nicht bekannt, ob die Lärmrichtwerte eingehalten werden. Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung als zuständige Überwachungsbehörde hat ergeben, dass dort keine Erkenntnisse über Richtwertüberschreitungen vorliegen. Das technische Regelwerk für die Beurteilung von Lärmemissionen aus gewerblichen Anlagen (TA Lärm) enthält auch Ausnahmeregelungen für seltene Ereignisse und Notsituationen, zu denen das Ansprechen von Sicherheitsventilen beim Überdruck in technischen Anlagen sicher gehört.