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Auszug - Beschluss zu den Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Herne-Sodingen  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 13.07.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2004/0301 Beschluss zu den Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Herne-Sodingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dollfuß
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Zu 1.:             Schreiben der entsorgung herne vom 09.03.2004

 

            Stellungnahme der Verwaltung:

            Ein Beschluss ist nicht erforderlich

 

 

Zu 2.:            Schreiben des BUND vom 01.04.2004

 

Der Rat der Stadt lehnt es ab, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die Katastergrundlage, die dem Bebauungsplan zugrunde liegt, entspricht dem aktuell verfügbaren Stand. Zwei Gebäude sind noch nicht eingemessen, da sie sich zum Zeitpunkt des Offenlegungsbeschlusses noch in der Bauphase befanden. Sie liegen aber innerhalb des durch die Baugrenzen vorgegebenen Rahmens.

Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt wurden, erfolgten unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Zwischen 1998 und 2000 wurden im Rahmen des Wohnumfeldprogramms Horsthausen in vielfältigen Beteiligungsformen die Bürger in den Entscheidungsprozess über gewünschte Veränderungen im Quartier eingebunden.

Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die Bürger insbesondere die Gefahren durch zu schnell fahrende Fahrzeuge im Wohngebiet bemängelten und daher u.a. Einengungen der Straßenquerschnitte forderten.

Dies wurde von der Verwaltung aufgegriffen und in Form von begrünten und mit zusätzlichen Bäumen bepflanzten Ausbuchtungen umgesetzt. Im Bereich des Plangebietes mussten für diese Maßnahmen keine Bäume gefällt werden. In einzelnen Abschnitten sind außerdem als Begrenzung des Straßenraumes Hecken vorgesehen, die in nächster Zeit noch angepflanzt werden.

Durch Fördermaßnahmen im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung wurde darüber hinaus

Zuschüsse zur Fassadenrenovierung angeboten, die auch vielfach in Anspruch genommen wurden.

Auf der Grundlage dieser Maßnahmen hat sich das Gesamtbild schon jetzt deutlich positiv verändert. Da die Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, wird sich diese Tendenz auch in den nächsten Jahren noch weiter fortsetzen.

Insbesondere legt der Bebauungsplan die Grundlage für eine Entschärfung der Parkraumsituation bei gleichzeitiger Sicherung eines Großteiles der Freiflächen.

Die Lage der Stellplätze ergibt sich aus verschiedenen Gründen. Die Festsetzung von Stellplatzflächen beinhaltet gerade im Bereich der großen Freiflächen im südlichen Plangebiet jeweils den Platz für sechs Garagen oder Stellplätze über eine gemeinsame Zufahrt. Diese Anordnung bietet zum einen die größtmögliche Verkehrssicherheit und nimmt zum anderen die geringste Parkfläche im öffentlichen Straßenraum in Anspruch, so dass dort wenig Parkplätze verloren gehen.

Die Zufahrtsmöglichkeiten zu diesen Stellplatz- bzw. Garagenanlagen waren durch die o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise eingeschränkt, so dass sich hinsichtlich der Lage gewisse räumliche Zwänge ergaben, die im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt wurden.

Darüber hinaus war es beabsichtigt, die Stellplätze so anzuordnen, dass beidseitig ein Streifen der privaten Grünfläche erhalten bleibt, der entweder durch die Bewohner zu nutzen ist oder der Grüngestaltung dient.

Der Schutz aller Bäume war unter den o.g. Voraussetzungen nicht immer möglich. Die aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit als erhaltenswert eingestuften Bäume wurden jedoch als solche festgesetzt und sind somit auch dauerhaft gesichert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss abgelehnt

dafür:                     27

dagegen:                     27

Enthaltung:   -

 

Zu 3.:             Schreiben der Flader & Co. GmbH vom 11.03.2004 und 13.04.2004

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

3.1       Im Januar 1995 stellten Herr und Frau Flader einen Antrag auf Vorbescheid             zur Errichtung eines Vierfamilienhauses in Erweiterung ihres Gebäudes an der             Zietenstraße 29. Mit Datum vom 16.02.1995 wurde per Vorbescheid die Bau-            genehmigung in Aussicht gestellt. Ein Bauantrag folgte nicht.

Im Dezember 2000 wurde der gleiche Antrag auf Vorbescheid erneut eingereicht. Inzwischen hatte der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne am 05.09.2000 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 – Zietenstraße – gefasst. Zudem wurde ein Entwurf vom 01.08.2000 beschlossen, der die Stellung der Baukörper beinhaltete. Da das beantragte Gebäude diesem Entwurf widersprach und somit mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar war, wurde den Antragstellern mit Schreiben vom 29.01.2001 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Antrag auf Vorbescheid für ein Jahr zurückzustellen.

Daraufhin zogen die Antragsteller mit Schreiben vom 25.09.2001 ihren Antrag auf Vorbescheid zurück.

 

Es ist somit richtig, dass ein positiver Vorbescheid für eine Bebauung bestand. Da jedoch in einem Zeitraum von fünf Jahren kein Bauantrag eingereicht wurde, hat der Vorbescheid seine Gültigkeit verloren. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 haben sich die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geändert. Ziel des Bebauungsplanes war es, gerade im nördlichen Planbereich, der durch schmale Zufahrtsstraßen, hohen Parkdruck und eine hohe bauliche Dichte gekennzeichnet ist, eine weitere bauliche Verdichtung zugunsten der vorhandenen Freiflächen zu verhindern und zusätzliche Parkmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken zu schaffen. Die daraus resultierende Festsetzung von Garagen/Stellplätzen und privater Grünfläche schließt nun eine Bebauung auf dem in Rede stehenden Grundstück aus.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit

dafür:              30                

dagegen:        24

Enthaltung:     -