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Ratsinformationssystem

Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Überplanmäßige Ausgaben  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 05.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2010/0605 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Überplanmäßige Ausgaben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bartels
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende, am 16.09.2010 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Herr Oberbürgermeister Schiereck und Herr Stadtverordneter Schlüter beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung:

 

Zur Erstattung von Sachaufwendungen für die städtischen Mitarbeiter in der ARGE werden Mittel in Höhe von

 

  • 590.000,00 € bei der Kostenstelle 310300000, Sachkonto 52300000 bereitgestellt.

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben werden Mittel in Höhe von

 

  • 590.000,00 € bei der Kostenstelle 310300000, Sachkonto 45920000 herangezogen.“

 

Ein unabweisbares Bedürfnis wird anerkannt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Erstattung von Personalkosten seitens der Bundesagentur für Arbeit.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

61

dagegen:

--

Enthaltung:

--