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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt folgende, am 16.09.2010 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Herr Oberbürgermeister Schiereck und Herr Stadtverordneter Schlüter beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung:
Zur Erstattung von Sachaufwendungen für die städtischen Mitarbeiter in der ARGE werden Mittel in Höhe von
Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben werden Mittel in Höhe von
Ein unabweisbares Bedürfnis wird anerkannt.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Erstattung von Personalkosten seitens der Bundesagentur für Arbeit.
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 61 |
dagegen: | -- |
Enthaltung: | -- |