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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 863):
1. Die Grundschule Wiescherstraße wird zum Schuljahr 2011/2012 – 01.08.2011 – in der Weise aufgelöst, dass keine Eingangsklasse mehr aufgenommen wird.
2. Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist.
3. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 52 |
dagegen: | 7 |
Enthaltung: | 1 |