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Ratsinformationssystem

Auszug - 2. Herner Kinder- und Jugendförderplan - Fortschreibung 2010 - 2014 -  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 05.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2010/0449 2. Herner Kinder- und Jugendförderplan
- Fortschreibung 2010 - 2014 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Frau Gentilini, Tel.: 3533
2. Frau Popp-Heimken, Tel. 3497
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Sukowski, Ivonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt getrennt über den Änderungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen

Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt getrennt über den Änderungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen.

Beschluss:

Der Rat der Stadt fasst folgenden geänderten

 

Beschluss:

1.              Der Rat der Stadt stimmt den vorgelegten Änderungen der Verwaltung zum Finanzteil des „2. Herner Kinder- und Jugendförderplans - Fortschreibung 2010 - 2014“ (Anlage 2) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen zu Anlage 2 zu.

Streichung des letzten Halbsatzes „ jedoch höchstens um ein weiteres Jahr“  im zweiten Absatz auf der Seite 51 der Anlage 2.

Das Kapitel „ Finanzmittel für Sondermaßnahmen“ wird wie folgt auf Seite 57 der Anlage 2 eingefügt:
„Aufgrund der Haushaltslage und der dadurch notwendigen Einsparungen kann zurzeit kein flexibler Etat eingerichtet werden, um auf nicht planbare Bedarfe zu reagieren oder die pädagogisch als notwendig angesehene Übergangslösung mit mobilen Spielangeboten in der Wanner Fußgängerzone bis zur Umsetzung eines Wanner Kindertreffs zu realisieren, ohne bewährte Arbeit aufzugeben. Bei Verbesserung der Haushaltslage sollen diese Ziele in den folgenden Förderplänen neu geprüft werden.“

2.              Der Rat der Stadt stimmt dem beigefügten Entwurf des „2. Herner Kinder- und Jugendförderplans - Fortschreibung 2010 - 2014“ der Projektgruppe „Förderplan“  zu (Anlage 1).

3.              Der Rat der Stadt beschließt: Die Bereitstellung der städtischen Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit erfolgt unter den geltenden haushaltsrechtlichen Bedingungen einer Kommune mit nicht genehmigtem Haushalt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis Punkt 1.:

 

dafür:

58

dagegen:

3

Enthaltung:

--

 

Abstimmungsergebnis Punkt 2.:

 

dafür:

61

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

Abstimmungsergebnis Punkt 3.:

 

dafür:

61

dagegen:

--

Enthaltung:

--