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Auszug - Bebauungsplan 38 und Einzelhandelsnutzung - Anfrage des Bezirksverordneten Riedl vom 10.09.2010 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 22.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2010/0580 Bebauungsplan 38 und Einzelhandelsnutzung
- Anfrage des Bezirksverordneten Riedl vom 10.09.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage AL
Verfasser:BVO Riedl, GerhardAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
 
Beschluss

Mir ist bekannt geworden, dass das zurzeit unbebaute Gelände der katholischen Kirche am Emsring weiterhin das Interesse eines im Lebensmittelbereich aktiven Investors gefunden hat und dass die Eigentümerin geneigt ist, das Gelände zu verkaufen

Mir ist bekannt geworden, dass das zurzeit unbebaute Gelände der katholischen Kirche am Emsring weiterhin das Interesse eines im Lebensmittelbereich aktiven Investors gefunden hat und dass die Eigentümerin geneigt ist, das Gelände zu verkaufen.

 

Daher möchte ich Sie bitten, die folgenden Fragen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1.              Welche Form der Einzelhandelsnutzung sieht der Bebauungsplan 38 wo vor?

2.              Ist die oben geschilderte Absicht der Stadtverwaltung bekannt? Wenn ja, seit wann?

3.              Mit der Ansiedlung des LIDL-Marktes an der Paul-Gerhardt-Straße ist das im               Nahversorgungskonzept 2006 für Pantringshof vorgesehene Erweiterungspotential von               700 qm erschöpft. Gedenkt die Verwaltung nun, über die aktuellen 1055 qm               Verkaufsfläche hinaus zu gehen?

 

 

Herr Friedrichs antwortet:

 

Zu Frage 1.:

Der Bebauungsplan Nr. 38 „Pöppinghauser Str. - Schleusenweg“ sieht auf dem Grundstück der katholischen Kirche ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,7 bei offener Bauweise vor. Die Baugrenzen lassen eine Überbauung auf fast der gesamten Grundstückfläche zu. In Allgemeinen Wohngebieten sind „die der Versorgung dienenden Läden“ zulässig. Das bedeutet, dass ein Lebensmittelgeschäft mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 m² zulässig wäre.

 

Zu Frage 2.:

Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass das unbebaute Gelände der katholischen Kirche am Emsring das Interesse eines im Lebensmittelbereich aktiven Investors gefunden hat. In der Vergangenheit war die Eigentümerin nach Angaben eines Investors an einem Verkauf der Fläche interessiert, jedoch hat der Investor im Zuge des Bauleitplanverfahrens auf dem Grundstück der Paul-Gerhardt-Kirche sein Vorhaben eingestellt.

 

Zu Frage 3.:

Die Nahversorgung für den Stadtteil Pantringshof wird mit dem LIDL-Markt an der Paul-Gerhardt-Straße gemäß Nahversorgungskonzept 2006 ausreichend sichergestellt. Mit der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes am Emsring wäre der Stadtteil überversorgt. Dennoch ließe sich eine solche Ansiedlung planungsrechtlich nicht verhindern ohne Entschädigungsansprüche auszulösen. Der Verwaltung ist jedoch kein Einzelhandelskonzept bekannt, das - aufgrund der Festsetzungen und der verfügbaren Fläche - mit einer Verkaufsfläche unter 800 m², ca. 50 Stellplätzen und der Konkurrenz des benachbarten LIDL-Marktes an diesem Standort in Frage käme.