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Ratsinformationssystem

Auszug - Auflösung der Grundschule Wiescherstraße, Wiescherstraße 184, 44625 Herne - Stadtbezirk Sodingen  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 22.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2010/0476 Auflösung der Grundschule Wiescherstraße, Wiescherstraße 184, 44625 Herne - Stadtbezirk Sodingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schöbel, Tel. 3301
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Dolatowski, Annette
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Herr Grunert gibt für die SPD-Fraktion zu Protokoll:

 

- Die Verwaltung sichert zu, dass die vorhandenen Klassen am jetzigen Standort unterrichtet werden, so lange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist und dem Wunsch der Mehrheit der Eltern entspricht.

 

- Die Verwaltung wird sich zeitnah, spätestens im Frühjahr, erneut mit den Eltern der Grund-schule Wiescherstraße zusammensetzen, um gemeinsam die Vorgehensweise zu besprechen. In diesem Zusammenhang wird eine Abfrage der Elternwünsche stattfinden, um zum prüfen, ob und wann ein Standortwechsel im Klassenverband gewünscht wird und falls ja zu welcher Schule. Die Auswahl der Schule soll gemeinsam mit den Eltern erfolgen.

 

- Bei einem Wechsel im Klassenverband sollen die Kinder nach Möglichkeit auch weiterhin von den vertrauten Lehrkräften unterrichtet werden. Im Falle eines Wechsels im Klassenverband an eine andere Grundschule ist sicherzustellen, dass die ausgewählte Schule eine Zukunftsperspektive hat.

 

- Die Verwaltung sichert zu, dass die Kinder aus Constantin auch in Zukunft in einer Schule in einer Klasse eingeschult werden, sofern dies dem Elternwunsch entspricht.

 

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 863):

 

1.       Die Grundschule Wiescherstraße wird zum Schuljahr 2011/2012 – 01.08.2011 – in der Weise aufgelöst, dass keine Eingangsklasse mehr aufgenommen wird.             
 

2.       Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist.

 

3.       Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

9

dagegen:

6

Enthaltung:

1