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Auszug - Barrierefreie Gestaltung der Haltestellen Linie 306 - Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 10.09.2010 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 17
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:13 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2010/0592 Barrierefreie Gestaltung der Haltestellen Linie 306
- Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 10.09.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Barzik, AndreasAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen   
 
Beschluss

In der Sitzung vom 28

   In der Sitzung vom 28. Januar 2010, Vorlage 2010/0048, stellte die CDU-Fraktion den Antrag, der Bezirksvertretung ein Konzept zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen des ÖPNV in der Stadt Herne zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag wurde  mit der Fristsetzung der letzten Sitzung im Jahre 2010 einstimmig angenommen.

Am 22. Juni 2010, Vorlage 2010/0095, berichtete der Fachbereich Tiefbau und Verkehr im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, dass alle Kreuzungs- und Haltestellen-bereiche der Linie 306 geprüft und die gewonnenen Erkenntnisse in neue Entwurfspläne übertragen wurden. Die Kosten für diese Umgestaltungen wurden mit 150.000,- € beziffert.

Den Mitgliedern des Behindertenbeirates wurde am 5. August 2010 unter den Tagesordnungspunkten vier und fünf ein Bericht zu diesem Sachverhalt vorgestellt.

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1.       Welche Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Haltestellen Linie 306 wurden bei der Überprüfung festgestellt, wie lauten sie im Einzelnen und welche Kosten entstehen dafür?

2.       Wann wird mit den Arbeiten begonnen und in welchem Zeitraum werden diese fertiggestellt?

3.       Müssen die Eickeler Bürger wieder mit Einschränkungen bei der Nutzung der Hauptstraße rechnen und welche sind diese?

4.       Wann erhalten die Mitglieder der Bezirksvertretung den „Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung im Verkehrsraum in der Stadt Herne“?

  

Herr Becker antwortet wie folgt:

 

Zu 1.             

Welche Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Haltestellen Linie 306         wurden bei der Überprüfung festgestellt, wie lauten sie im Einzeln und welche Kosten entstehen dafür?

 

Unterstützt durch den Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie vom 15.01.2009 hat der Fachbereich Tiefbau und Verkehr alle Kreuzungs- und Haltestellenbereiche der Baumaßnahme zur Beschleunigung der Linie 306 im Rahmen einer Bestandsanalyse überprüft. Ziel der Überprüfung war die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit (BGG NRW 2004). Zur Gestaltung von Blindenleitsystemen im Straßenraum existieren derzeit keine allgemeingültigen DIN- bzw. Regelvorschriften. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit im Straßenraum hat der Fachbereich Tiefbau und Verkehr entsprechende Regeausbildungen erarbeitet. Ziel ist es, ein einheitliches Gestaltungsbild des barrierefreien Straßenraums im Stadtgebiet Herne zu erreichen. Die Regelausbildungen wurden intern und mit dem Behindertenbeirat abgestimmt und werden den politischen Gremien bis Ende dieses Jahres zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

In den Haltestellenbereichen der Linie 306 sollen gemäß Abstimmung mit dem Behindertenbeirat  (05.08.2010)  taktile Warn- und Leitlinien ergänzt werden.

Die Kosten für die ergänzenden Arbeiten im Haltestellenbereich sind in den Gesamtkosten (150.000,-€) der einheitlichen Gestaltung der Behindertenleiteinrichtungen im Rahmen der Baumaßnahme zur Beschleunigung der Straßenbahnlinie 306 inbegriffen.

 

Zu 2.             

Wann wird mit den Arbeiten begonnen und in welchem Zeitraum werden diese fertig gestellt?

 

              Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr kann zurzeit keinen genauen Baubeginn sowie die zeitliche Abwicklung der Maßnahme „Einheitliche Behindertenleiteinrichtungen im Rahmen der Baumaßnahme zur Beschleunigung der Straßenbahnlinie 306“ nennen. Es ist geplant, die Maßnahmen so schnell wie möglich durchzuführen. Jedoch sind zuvor Rücksprachen mit dem Zuwendungsgeber bezüglich der Finanzierung notwendig.

 

Zu 3.             

Müssen die Eickeler Bürger wieder mit Einschränkungen bei der Nutzung der Hauptstraße rechnen und welche sind diese?

 

              Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr sieht keine Einschränkungen für Eickeler Bürger bei der Nutzung der Hauptstraße, da die Maßnahmen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt werden.

 

Zu 4. 

Wann erhalten die Mitglieder der Bezirkvertretung den „Leitfaden zur barrierefreien     Gestaltung im Verkehrsraum in der Stadt Herne“     

 

              Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr hat dem Behindertenbeirat am 05.08.2010 den Zweck der Entwicklung eines Leitfadens zur barrierefreien Gestaltung im Verkehrsraum in der Stadt Herne erläutert. Ein Entwurf eines Leitfadens zur barrierefreien Gestaltung im Verkehrsraum in der Stadt Herne wird dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie und dem Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen bis Ende dieses Jahres zur Abstimmung vorgelegt.

Die politischen Gremien und alle Bezirkvertretungen erhalten den abgestimmten Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung im Verkehrsraum in der Stadt Herne anschließend zur Kenntnis.