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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Anlagen: | ||||||
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1 | öffentlich | Anlage2_ÄnderungenVerwaltungFinanzteil_neu (73 KB) |
Herr Sobieski beantragt den Haushaltsvorbehalt unter Punkt 3 zu streichen und den Beschluß wie folgt zu ändern:
... für die Kinder- und Jugendarbeit erfolgt unter den geltenden haushaltsrechtlichen Bedingungen einer Kommune mit nicht genehmigtem Haushalt.
Herr Libuschewski beantragt unter Punkt 1 die Worte vom Grundsatz her zu streichen.
Ferner beantragt Herr Libuschewski die Streichung des letzten Halbsatzes „ jedoch höchstens um ein weiteres Jahr „ im zweiten Absatz auf der Seite 51 der Anlage 2.
Darüber hinaus beantragt Herr Libuschewski, dass das Kapitel „ Finanzmittel für Sondermaßnahmen“ wie folgt auf der Seite 57 der Anlage 2 eingefügt wird:
Aufgrund der Haushaltslage und der dadurch notwendigen Einsparungen kann zurzeit kein flexibler Etat eingerichtet werden, um auf nicht planbare Bedarfe zu reagieren oder die pädagogisch als notwendig angesehene Übergangslösung mit mobilen Spielangeboten in der Wanner Fußgängerzone bis zur Umsetzung eines Wanner Kindertreffs zu realisieren, ohne bewährte Arbeit aufzugeben. Bei Verbesserung der Haushaltslage sollen diese Ziele in den folgenden Förderplänen neu geprüft werden.
Frau Thierhoff erläutert, dass der Wortlaut „ vom Grundsatz her „ in den Beschlussvorschlag aufgenommen worden ist, da bereits unter Punkt 2 des Beschlusses eine Änderung des Herner Kinder- und Jugendförderplans erfolgte.
Herr Klonki beantragt die Änderung der Reihenfolge der Punkte 1 und 2 des Beschlusses, Punkt 2 soll vor Punkt 1 gestellt werden.
Dem Änderungsantrag von Herrn Klonki wird einstimmig zugestimmt.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig darüber, die von Herrn Libuschewski beantragten Änderungen in den Beschluss aufzunehmen.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einstimmig dafür, die Worte „vom Grundsatz her“ in dem neuen Punkt 2 zu streichen.
Dem Änderungsantrag des Punktes 3 von Herrn Sobieski wird einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt stimmt dem beigefügten Entwurf des „2. Herner Kinder- und Jugendförderplans - Fortschreibung 2010 - 2014“ der Projektgruppe „Förderplan“ vom Grundsatz her zu (Anlage 1).
2. Der Rat der Stadt stimmt den vorgelegten Änderungen der Verwaltung zum Finanzteil des „2. Herner Kinder- und Jugendförderplans - Fortschreibung 2010 - 2014“ zu (Anlage 2).
3. Der Rat der Stadt beschließt: Die Bereitstellung der städtischen Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit kann unter den geltenden haushaltsrechtlichen Bedingungen einer Kommune mit nicht genehmigtem Haushalt nur vorbehaltlich der jährlichen Haushaltsbeschlussfassungen erfolgen.
Es wird folgender geänderter Beschluss gefasst:
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt stimmt den vorgelegten Änderungen der Verwaltung zum Finanzteil des „2. Herner Kinder- und Jugendförderplans - Fortschreibung 2010 - 2014“ (Anlage 2) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen zu Anlage 2 zu.
Streichung des letzten Halbsatzes „ jedoch höchstens um ein weiteres Jahr“ im zweiten Absatz auf der Seite 51 der Anlage 2.
Das Kapitel „ Finanzmittel für Sondermaßnahmen“ wird wie folgt auf Seite 57 der Anlage 2 eingefügt:
Aufgrund der Haushaltslage und der dadurch notwendigen Einsparungen kann zurzeit kein flexibler Etat eingerichtet werden, um auf nicht planbare Bedarfe zu reagieren oder die pädagogisch als notwendig angesehene Übergangslösung mit mobilen Spielangeboten in der Wanner Fußgängerzone bis zur Umsetzung eines Wanner Kindertreffs zu realisieren, ohne bewährte Arbeit aufzugeben. Bei Verbesserung der Haushaltslage sollen diese Ziele in den folgenden Förderplänen neu geprüft werden.
2. Der Rat der Stadt stimmt dem beigefügten Entwurf des „2. Herner Kinder- und Jugendförderplans - Fortschreibung 2010 - 2014“ der Projektgruppe „Förderplan“ zu (Anlage 1).
3. Der Rat der Stadt beschließt: Die Bereitstellung der städtischen Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit erfolgt unter den geltenden haushaltsrechtlichen Bedingungen einer Kommune mit nicht genehmigtem Haushalt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 15 |
dagegen: | - |
Enthaltung: | - |