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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Oberbürgermeisters  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 06.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:07 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

1

Herr Oberbürgermeister Schiereck berichtet, dass der in der Sitzung des Rates der Stadt am 23. März 2010 zu Google StreetView gefasste Beschluss wie folgt umgesetzt wurde:

Þ      Am 29. März 2010 erfolgte per Dringlichkeitsentscheidung eine Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Herne. Aufgenommen wurde hier eine Sondernutzungsgebühr von 20 Euro je gefahrenen Kilometer.

Þ      Gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen aller kommunalen Gebäude und Grundstücke wurde Widerspruch erhoben.

Þ      Die städt. Mehrheitsgesellschaften wurden über den Ratsbeschluss in Kenntnis gesetzt und gebeten, auch für ihre Gebäude und Grundstücke Widerspruch einzureichen. Konkret gibt es hierzu eine Rückmeldung der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH, die bereits Widerspruch eingelegt hat.

Þ      Ein Musterwiderspruch ist seit Ende März 2010 auf der Internetseite der Stadt Herne abrufbar. Darüber hinaus lagen vier Wochen lang Widerspruchslisten in den BÜRGERlokalen Herne und Wanne aus. Hier haben sich rd. 300 Bürgerinnen und Bürger eingetragen.

 

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck teilt zum Beschluss des Rates der Stadt vom 04.05.2010 zum Bericht über externen Beratungsleistungen mit, dass dieser für die Jahre 2008 und 2009 den Fraktionen, Gruppen und dem Einzelmitglied mit Schreiben vom 30.06.2010 zur Verfügung gestellt wurde. Die Gesamtanzahl der externen Beratungsleistungen betrug im Jahr 2008 neun Aufträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 404.606,10 EUR und in 2009 17 Aufträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 611.120,92 EUR.

 

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck teilt den Mitgliedern des Rates der Stadt mit, dass aus innerorganisatorischen Gründen die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.09.2010 im Raum 30 des Wanner Rathauses stattfinden wird.

 

 

4. Herr Stadtdirektor Bornfelder teilt mit, dass mit dem Inkrafttreten des Transparenzgesetzes NRW Ende 2009 u. a. auch § 108 der GO NRW modifiziert wurde. Dieser sieht im Hinblick auf die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden nunmehr die Veröffentlichung der individualisierten Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates und ähnlicher Einrichtungen erstmals im Anhang zum Jahresabschluss 2010 der Mehrheitsbeteiligungen vor. Die individualisierte Ausweisungspflicht gilt auch für:

Þ      Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind,

Þ      Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den von der Gesellschaft während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückge-stellten Betrag,

Þ      während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und

Þ      Leistungen, die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind.

 

Eine Gewährleistung für die individualisierte Ausweisung von Bezügen und Leistungszusagen ist im Falle der Beteiligung an einer bestehenden Gesellschaft auch dann gegeben, wenn in Gesellschaftsvertrag oder Satzung die erstmalige individualisierte Ausweisung spätestens für das zweite Geschäftsjahr nach Erwerb der Beteiligung festgelegt ist.

 

Die Verwaltung wird in Folge dessen die Gesellschaftsverträge der städtischen Mehrheitsbeteiligungen sukzessive an die aktuelle Rechtslage anpassen:

„Die Gesellschaft weist im Anhang zum Jahresabschluss die Angaben gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 GO NRW aus. Dies gilt erstmals für den Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010.“

 

 

Herr Stadtdirektor Bornfelder teilt zum Public Corporate Governance Kodex (PCGK) mit, dass der Vorstand des Städtetages NRW mit Schreiben vom 01.12.2009 den Kommunen empfohlen hat, den vorgelegten Kodex zur effektiven Steuerung von kommunalen Unternehmen sowie zur Schaffung von Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu übernehmen und umzusetzen. Dieser wurde auf der Basis des Deutschen Corporate Governance Kodex, der vom Präsidium des Deutschen Städtetags verabschiedeten Eckpunkte zum PCGK sowie auf der Grundlage einzelner Kodizes aus den Städten (Essen, Stuttgart, Rostock) einvernehmlich mit Vertretern der Landesregierung erarbeitet. Er gibt aus kommunaler Sicht einen guten Überblick über die an der Steuerung kommunaler Unternehmen beteiligten Akteure, deren Aufgaben sowie ihr Zusammenwirken und soll damit die Transparenz und Nachprüfbarkeit bei öffentlichen Unternehmen erhöhen.

Er ist in seinen Ausformulierungen an der Rechtsform der GmbH mit fakultativem Aufsichtsrat ausgerichtet; für Beteiligungen an Gesellschaften in anderer Rechtsform sollen die Regelungen entsprechend gelten.

 

Der Rat der Stadt hat am 11.12.2001 den Handlungsrahmen zum Beteiligungsmanagement als dynamisches Controllinginstrument beschlossen. Die Verwaltung prüft derzeit die Harmonisierung beider Regelungswerke (Handlungsrahmen und PCGK). Ziel ist es, einen Kodex individuell auf die Herner Bedürfnisse zu erarbeiten.

Der Rat der Stadt soll Ende diesen Jahres über den Vorschlag der Verwaltung zum „Herner Public Corporate Governance Kodex“ entscheiden.

 

 

Abstimmungsergebnis: