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Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Holthausen-Ost, Stadtbezirk Sodingen 1. Entscheidung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 06.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:07 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2010/0325 Bebauungsplan Holthausen-Ost,
Stadtbezirk Sodingen
1. Entscheidung über die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und
Ergänzungen
3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Golding, Tel. 3008
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

1.              Dem Abwägungsergebnis (Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, siehe Anlage 4) wird zugestimmt.

2.              Der Begründung vom 21.10.2009 (Anlage 2) zum Satzungsentwurf (Anlage 5) wird zugestimmt.

3.              Die Aufhebung des Bebauungsplan Holthausen-Ost in der Fassung vom 21.10.2009 mit Begründung wird gemäß §10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Alle Anlagen stehen den Stadtverordneten bei der Beschlussfassung zur Verfügung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

62

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Hinweis der Protokollführung:

Die genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.