Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Veranstaltungsfläche auf der Spiellandschaft Unser Fritz 2/3 - Anfrage der Bezirksverordneten Bölter vom 04.06.2010 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2010/0396 Veranstaltungsfläche auf der Spiellandschaft Unser Fritz 2/3
- Anfrage der Bezirksverordneten Bölter vom 04.06.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Elisabeth Bölter
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bei den Veranstaltungen zu den Schachtzeichen 2010 an der Künstlerzeche Unser Fritz 2/3 wurde ein Teil der Spiellandschaft als Veranstaltungsfläche genutzt.

Auf Grund der groben, unebenen Oberfläche sind zahlreiche Besucher dieser Veranstaltungen gestürzt und haben sich verletzt.

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1.       Wie kann dieser Platz auch in Zukunft als Veranstaltungsfläche genutzt werden?

2.       Wird die grobe Oberfläche durch bauliche Maßnahmen geebnet,
so dass eine gefahrlose Nutzung bei Veranstaltungen möglich wird?

3.       Ist es möglich, in unmittelbarer Nähe Strom- und Wasseranschlüsse zu nutzen?

4.       Unter welchen Bedingungen und für welche Personengruppen
ist eine Nutzung möglich?

5.       Wer ist für die Vergabe zuständig?

 

 

Die Antworten gibt Herr Kammann-Heidtmann:

 

Es handelt sich beim Kulturpark um ein ehemaliges Zechengelände. Bei der Planung ist bewusst auf eine versiegelte Fläche verzichtet worden. Der Charakter der ehemaligen Brachfläche sollte erhalten bleiben.

 

Zu 1.:

Der Platz wird, wie unter Punkt 2 beschrieben, durch Nachbesserungen optimiert werden. Somit ist eine zukünftige Nutzung gesichert.

 

Zu 2.:

Der Oberflächenbelag der Veranstaltungsfläche ist ein sogenannter Schotterrasen. Dieser erreicht seine Oberflächenstruktur erst nach einer Vegetationsperiode. Diese verfestigt den vorhandenen Schotter mit den Bodenbestandteilen. Um geringe Unebenheiten auszugleichen wird die Fläche abgewalzt und nachgesplittet.

 

Zu 3.:

In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Stromanschluss, der genutzt werden kann.

Aus wasserhygienischen Gründen ist ein Wasseranschluss auf der Fläche direkt nicht vorhanden. Ein Wasseranschluss kann in Absprache mit dem Förderverein von der Künstlerzeche genutzt werden; kann auch von der Dorstener Straße über einen Hydranten kann Wasser bezogen werden.

 

Zu 4.:

Als Bedingung muss Pacht gezahlt und eine Kaution hinterlegt werden. Grundsätzlich dürfen alle Personengruppen diese Fläche nutzen.

 

Zu 5.:

Für die Vergabe ist das Gebäudemanagement zuständig.

 

 

Frau Bölter möchte den zeitlichen Rahmen bzgl. der Bodenherstellung wissen.

 

Herr Kammann-Heidtmann sagt aus, dass die Nacharbeiten in den nächsten Wochen beginnen werden. Im Spätsommer erfolgt die Einsaat, welche dann im nächsten Jahr verfestigt sein wird.