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Ratsinformationssystem

Auszug - Unterstand Postpark - Anfrage des Bezirksverordneten Leschowski vom 28.05.2010 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2010/0389 Unterstand Postpark
- Anfrage des Bezirksverordneten Leschowski vom 28.05.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage FDP
Verfasser:BVO Frank Leschowski
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Mit den aktuellen Umbaumaßnahmen des Postparks sollte unter anderem erreicht werden, dass durch eine frei einsehbare Verbindung zwischen Bahnhof und Fußgängerzone mehr Leute den direkten Weg in die Innenstadt finden sollen

Mit den aktuellen Umbaumaßnahmen des Postparks sollte unter anderem erreicht werden, dass durch eine frei einsehbare Verbindung zwischen Bahnhof und Fußgängerzone mehr Leute den direkten Weg in die Innenstadt finden sollen. Durch die übersichtliche Gestaltung sollten auch so genannte Angsträume entfallen.

 

Ist es jedoch richtig, wenn bahnreisende Besucher unserer Stadt, die Richtung Wanner Innenstadt gehen, kurz vor dem Ende des Postparks auf der linken Seite durch eine Art Trinkhütte „begrüßt“ werden? Wanne-Eickel hat sicherlich eine bessere Ansichtskarte verdienst!

 

Vor diesem Hintergrund stellt die FDP folgende Fragen:

 

 

1.         Ist es möglich, diesen Unterstand abzureißen?

 

2.         Für den Fall, dass ein Abriss nicht vorgesehen sein sollte, ist es alternativ möglich, durch anzupflanzendes Strauchwerk eine blickdichte Abschottung herzustellen?

 

 

Herr Kammann-Heidtmann gibt folgende Antworten:

 

In der Sitzung der BV Wanne am 27.05.2008, zur Beschlussfassung des Postparkes, ist die Verwaltung gefragt worden, ob der Unterstand gemäß Planung erhalten bleibt. Dieses ist ausdrücklich bejaht worden. Demzufolge kann der Unterstand nicht abgerissen werden.

 

Die blickdichte Abschottung ist bewusst nicht vorgesehen. Eine gewollte Sozial- und Sichtkontrolle kann nur gewährleistet werden, wenn der Raum offen und einsehbar bleibt. Ansonsten werden nur wieder neue Angsträume geschaffen.

 

(Anmerkung der Schriftführerin:  Herr Kammann-Heidtmann will aufgrund der von Herrn Leschowski gemachten Äußerung, dass in den Planungen der Unterstand durch Hecken als Sichtschutz abgegrenzt wird, die Planunterlagen überprüfen.

Das Ergebnis wird zu gegebener Zeit mitgeteilt.)