|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
In der Ratssitzung am 04. Mai 2010 wurde im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Herne wird Fair-Trade-Town“ von Ihnen der Beschluss aus dem Jahre 2005 (Vorlage 2005/0476) erwähnt. Anknüpfend an diesen Beschluss „Bürgereingabe – Vergabepraxis gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ möchte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten:
Ich bitte schon jetzt um die Aufnahme der Antwort in die Sitzungsniederschrift.
Herr Oberbürgermeister Schiereck beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu Frage 1. Punkt:
Seit Juni 2005 wurden über den Fachbereich 12 keine Beschaffungen der in Frage kommenden Produkte getätigt. Es sind auch soweit keine Beschaffungen aus anderen Fachbereichen aus der zurückliegenden Zeit bekannt. Lediglich bei einer Beschaffung des Fachbereichs 55, Anfang 2010, –Kolumbarien für den Südfriedhof- bestand die Gefahr, dass die zu verbauenden Granitplatten durch Kinderarbeit hergestellt werden könnten. Deshalb wurde bei der Ausschreibung ausdrücklich auf den Ausschluss von durch Kinderarbeit hergestellten Produkten hingewiesen. Mit Angebotsabgabe wurde vom Bieter eine entsprechende Erklärung, Vordruck der Stadt Herne, eingefordert. Weitere Erfahrungswerte liegen hier nicht vor.
zu Frage 2. Punkt:
Bei Vergaben, die die Wertgrenze von 10.000 Euro überschreiten, sind keine Fälle bekannt. Unterhalb dieser Wertgrenze liegen keine Erkenntnisse vor.
zu Frage 3. Punkt:
Sofern Produkte beschafft werden, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen könnten, wird den Ausschreibungsunterlagen ein Nachweis zur Eignung des Bieters in Form einer Eigenerklärung beigefügt. Diese füllt der Bieter aus und erklärt damit, dass die zu liefernder Produkte nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen. Entsprechende Zertifikate werden vom Bieter vor Auftragserteilung angefordert.
Ob in den Fällen gefälschte Zertifikate vorliegen, kann von hier nicht nachgeprüft werden, es sei denn, dem Vergaberegister in Düsseldorf liegen entsprechende Hinweise vor.