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Ratsinformationssystem

Auszug - Stand der Vergabepraxis gegen ausbeuterische Kinderarbeit - Anfrage des Stadtverordneten Krupp vom 28.05.2010 -  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 08.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:53 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2010/0377 Stand der Vergabepraxis gegen ausbeuterische Kinderarbeit
- Anfrage des Stadtverordneten Krupp vom 28.05.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage AL
Verfasser:SVO Krupp, MaximilianAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Oberbürgermeister Schiereck beantwortet die Anfrage wie folgt:

In der Ratssitzung am 04. Mai 2010 wurde im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Herne wird Fair-Trade-Town“ von Ihnen der Beschluss aus dem Jahre 2005 (Vorlage 2005/0476) erwähnt. Anknüpfend an diesen Beschluss „Bürgereingabe – Vergabepraxis gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ möchte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten:

  • Welche Erfahrungen wurden bisher mit dem Beschluss vom 21.06.2005 gemacht?
  • Bei wie vielen Vergabeentscheidungen – prozentuale Angabe reicht - spielte das Kriterium eine Rolle, dass keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beschafft werden sollen?
  • Es ist bekannt, dass entsprechende Zertifikate schon des Öfteren gefälscht wurden. Eine Voll-Kontrolle solcher Zertifikate wird sicher wegen des Aufwands nicht möglich sein. Werden wenigstens Stichproben gemacht und/oder erfahrene externe Stellen zur Überprüfung eingeschaltet?

 

Ich bitte schon jetzt um die Aufnahme der Antwort in die Sitzungsniederschrift.

 

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu Frage 1. Punkt:

Seit Juni 2005 wurden über den Fachbereich 12 keine Beschaffungen der in Frage kommenden Produkte getätigt. Es sind auch soweit keine Beschaffungen aus anderen Fachbereichen aus der zurückliegenden Zeit bekannt. Lediglich bei einer Beschaffung des Fachbereichs 55, Anfang 2010, –Kolumbarien für den Südfriedhof- bestand die Gefahr, dass die zu verbauenden Granitplatten durch Kinderarbeit hergestellt werden könnten. Deshalb wurde bei der Ausschreibung ausdrücklich auf den Ausschluss von durch Kinderarbeit hergestellten Produkten hingewiesen. Mit Angebotsabgabe wurde vom Bieter eine entsprechende Erklärung, Vordruck der Stadt Herne, eingefordert. Weitere Erfahrungswerte liegen hier nicht vor.

 

zu Frage 2. Punkt:

Bei Vergaben, die die Wertgrenze von 10.000 Euro überschreiten, sind keine Fälle bekannt. Unterhalb dieser Wertgrenze liegen keine Erkenntnisse vor.

 

zu Frage 3. Punkt:

Sofern Produkte beschafft werden, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen könnten, wird den Ausschreibungsunterlagen ein Nachweis zur Eignung des Bieters in Form einer Eigenerklärung beigefügt. Diese füllt der Bieter aus und erklärt damit, dass die zu liefernder Produkte nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen. Entsprechende Zertifikate werden vom Bieter vor Auftragserteilung angefordert.

 

Ob in den Fällen gefälschte Zertifikate vorliegen, kann von hier nicht nachgeprüft werden, es sei denn, dem Vergaberegister in Düsseldorf liegen entsprechende Hinweise vor.

 

 

Abstimmungsergebnis: