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Auszug - Umsetzung von Beschlüssen zum Haushaltssicherungskonzept 2010 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne 2. Änderung der Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder gem. § 56 Abs. 3 GO NRW  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 01.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:23 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2010/0275 Umsetzung von Beschlüssen zum Haushaltssicherungskonzept 2010
1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne
2. Änderung der Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder gem. § 56 Abs. 3 GO NRW
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Darnieder, MartinaAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt nachstenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

1.               die Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne  Hauptsatzung – (Anlage 1).

2.              dass die Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Zuschüsse für die Geschäftsführung (Entgeltgruppen 15, 11 und 8 der Entwicklungsstufen 6 TVöD) für die Dauer der laufenden Wahlzeit auf dem Stand vom 31.12.2009 festgeschrieben und nicht angepasst werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

14

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Hinweis der Protokollführung:

Die Anlage 1 ist dem Original der Niederschrift beigefügt.