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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt nachstehenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt
1. die Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne ‑ Hauptsatzung – (Anlage 1).
2. dass die Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Zuschüsse für die Geschäftsführung (Entgeltgruppen 15, 11 und 8 der Entwicklungsstufen 6 TVöD) für die Dauer der laufenden Wahlzeit auf dem Stand vom 31.12.2009 festgeschrieben und nicht angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 14 |
dagegen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Hinweis der Protokollführung:
Die Anlage 1 ist dem Original der Niederschrift beigefügt.