|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2009 (GV. NRW S. 224):
3. Die Bezirksvertretung Sodingen anerkennt die pädagogische Arbeit der HS Jürgens Hof und hält zwei Tätigkeitsfelder der Schule für besonders bedeutsam: die sozio-kulturellen Aktivitäten und den integrativen Unterricht für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf.
Die Bezirksvertretung Sodingen fordert die
Schulaufsicht auf, schnellstmöglich die alternative integrative Beschulung der
betreffenden Schüler und Schülerinnen der Bezirksvertretung vorzustellen.
Was die sozio-kulturellen Aktivitäten
angeht, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Schule auch im Prozess des Auslaufens
durch angemessene Beteiligung an den entsprechenden Programmen ihre Arbeit
fortsetzen kann. Außerdem fordert die Bezirksvertretung die Verwaltung auf, ein
Konzept vorzulegen, in dem dargelegt wird, wie andere Schulen und Einrichtungen
diese Aktivitäten ergänzen bzw. ersetzen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
8 |
dagegen: |
5 |
Enthaltung: |
1 |