|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Herne beschließt
nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich
a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie
b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG
vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
15 |
dagegen: |
- |
Enthaltung: |
- |