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Ratsinformationssystem

Auszug - Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 18.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:23 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2009/0267 Regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen:
Information über die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Rogge
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne nimmt die Ergebnisse (Anregungen und Stellungnahmen) aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt

nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und aller Grundsätze der Raumordnung (§ 1 Abs. 7 BauGB; § 14 Abs. 1 LPlG) gegeneinander und untereinander, hinsichtlich

a) der im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 14 Abs. 2 LPlG i.V.m. § 1 Plan-Verordnung (PlanVO), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie

b) der im Rahmen der (förmlichen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG, der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 14 Abs. 3 LPlG

vorgebrachten Anregungen, den Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu folgen und die Anregungen entsprechend zu berücksichtigen / nicht zu berücksichtigen / tlw. zu berücksichtigen, wie sie in der zu diesem Beschluss gehörenden Anlagen I und II (Beteiligungsverfahren) dargelegt sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

15

dagegen:

  -

Enthaltung:

  -