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Auszug - Darlegung der Verwaltung und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch; hier: Aufhebung des Bebauungsplanes Holthausen-Ost  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 17.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2009/0413 Darlegung der Verwaltung und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch;
hier: Aufhebung des Bebauungsplanes Holthausen-Ost
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Golding
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
 
Beschluss

Vor Behandlung des Tagesordnungspunktes erläutert Frau Marquardt das Verfahren zur Durchführung dieses Punktes

Vor Behandlung des Tagesordnungspunktes erläutert Frau Marquardt das Verfahren zur Durchführung dieses Punktes. Sie weist insbesondere darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger noch bis zum 02. Juli 2009 Gelegenheit haben sich schriftlich zu dem Planungsvorhaben zu äußern.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufhebung des Bebauungsplanes Holthausen-Ost  werden von Herrn Muhss vom Fachbereich Stadtplanung dargestellt.

 

 

Herr Kirchner und Frau Meißner-Moroz bemängeln, dass das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes erst jetzt eingeleitet wird, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bereits 1982 einen Verstoß gegen Vorschriften des Bundesbaugesetzes festgestellt hat.

 

Herr Muhss entgegnet, dass nicht konkret nachvollzogen werden kann, warum an dem Bebauungsplan so lange festgehalten wurde.

 

 

Herr Dr. Berghoff nimmt Bezug darauf, dass der Bebauungsplan Holthausen-Ost damals von einer überörtlichen Instanz  (SVR) aufgestellt wurde, was mit ein Grund für das Aufhebungsverfahren ist. Er befürchtet nun, dass der anstehende Regionalen Flächennutzungsplan ebenfalls dazu führt, dass Beschlüsse der örtlichen Instanz keine bindende Wirkung haben werden. Diesbezüglich besteht eine gewisse Unsicherheit.

 

Herr Muhss sagt, dass er zu der Rechtsituation des Regionalen Flächennutzungsplanes nicht viel aussagen kann. Selbstverständlich werden weiterhin vorhandene Grünräume, Freiräume darin enthalten sein.

 

Herr Dr. Berghoff bittet protokollarisch festzuhalten, dass nicht alle Fragen beantwortet wurden, beispeisweise im Hinblick auf das Ausmaß der Gültigkeit der Aussagen des Regionalen Flächnutzungsplanes.

 

Herr Overath führt dazu aus, dass der Regionale Flächennutzungsplan von den beteiligten Städten entwickelt wurde und dass es darüber Beschlüsse einer jeden einzelnen Stadt gibt. Damit ist er ein Flächennutzungsplan der Stadt Herne und hat Bestandskraft.