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Auszug - Bürgernahe Unterrichtung der Bezirksvertretung Sodingen zur Fahrbahndecke und zum Lärmschutz an der A 42 - mündlicher Sachstandsbericht -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:17 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
 
Beschluss

Die Herren Gebert, Roberz und Pauly vom „Landesbetrieb Straßenbau NRW“ (Straßen

Die Herren Gebert, Roberz und Pauly vom Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW.) – Regionalniederlassung Ruhr – geben einen Bericht zur Lärmsanierung und zum Straßenausbau der Autobahn A 42.

 

Zusammengefasst ergeben sich folgende Kernaussagen:

·         Der alte und der neue Belag der A 42 bestehen aus Gussasphalt. Er ist der haltbarste Belag und ein Kompromiss zwischen Haltbarkeit, Kosten und Lärm. Beim offenporigen Asphalt (OPA) handelt es sich um eine Sonderbauweise mit einer Haltbarkeit von ca. 10 Jahren bei deutlich höheren Kosten. Daher muss jeder Einbau von OPA einzeln vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) genehmigt werden.

·         Der neue Belag ist nicht lauter als zulässig. Auf den höheren Emissionswerten basiert die Lärmberechnung für die zu sanierenden Lärmschutzwälle bzw. –wände und den Lückenschlüssen.

·         Durch das Konjunkturpaket II verkürzt sich das Verfahren um ca. ¼ Jahr.

·         Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes.